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mit diesem Hause Johann v. Reussenstein und Ulrich Schweler im Besitze einzelner Pfauhauser Güter, 1344, 1348. Fritz v. Hochschliz übergiebt 1379 Güter in Pfauhausen und den Knollenhof in dem jetzt abgegangenen Linghartsweiler (bei Frikenhausen, Oberamts Nürtingen) dem Grafen Conrad v. Helfenstein mit dem Beding, Volmar Mayer und seine Frau Agnes v. Hochschliz damit zu belehnen. Zugleich werden aber auch die Grafen von Württemberg als Lehensherrn hier genannt; 1398 empfängt Reinhard v. Münchingen Burg und Güter im Namen seiner Frau Bryde v. Osweil; Eberhard Burgermeister erhält 1408 von Graf Eberhard eine Fischenz als Mannlehen. Die v. Baldeck erhalten 1413–1438 verschiedene württembergische Lehen, welche sie 1448 alle an Hans v. Werdnau vertauschten, der schon 1425 von Bertold Kayb seinen Theil des Burgstalls erworben hatte. So kam Pfauhausen als Württembergisches Lehen an die v. Werdnau oder Wernau (A. U. Gab. Sattl. Topogr. S. 168). Den 7. Januar 1474 erlaubten Graf Ulrich und Eberhard dem Georg Ulrich v. Werdnau in Pfauhausen, das bisher eine Mundtat, d. h. ein Ort ohne eigenes Gericht gewesen war, ein bestabtes Gericht zu setzen; dafür sollten sie die armen Leute daselbst nicht mehr nach Willkühr schätzen und Württemberg von denselben eine Schätzung empfangen (Sattl. Grafen IV. 87. 247). Zugleich mit dieser Grundherrschaft erhielt sich der Ort der katholischen Kirche getreu. Die Wernau blieben bis zu ihrem Aussterben (mit Johann Georg, den 31. Jan. 1696) im Besitz; worauf die v. Rothenhan als Erben succedirten. Von diesen erkaufte der Fürstbischof von Speier Schloß und Dorf den 23. Nov. 1769. Durch die Säcularisation des Domstifts 1803 ging der Besitz auf Churbaden, durch Staatsvertrag vom 10. Nov. 1806 aber auf die Krone Württemberg über, worauf Pfauhausen dem O.-Amt Köngen, 1808 aber dem O.-Amt Eßlingen zugetheilt wurde. Anfänglich gehörte das Schloß mit dem Schloßgut zur Hofdomänenkammer, ist aber 1814 durch Tausch in das Staatseigenthum übergegangen. Das Schloß verkaufte der Staat, wie vorhin gesagt, an die Gemeinde. Das Schloßgut begriff (außer 153 Morgen Waldungen) 2555/8 M. zerstreut liegende Äcker, Wiesen und Gärten, davon 18 M. benachbarten Markungen angehörten, und 63 M. altsteuerbar waren. Damit war die Schäferei mit der Sommer- und Winterschafwaide zu 200 St. verbunden. Der jährliche Reinertrag dieser Domäne (ohne die Waldungen) belief sich auf 1757 fl. Sie war an 11 Beständer, sämmtlich in Pfauhausen, verpachtet. Den 30. August 1829 veräußerte der Staat diese Güter sammt der Schäferei zehentfrei und mit der Eigenschaft eines Ritterguts um 38.208 fl. an den Präsidenten Freih. v. Gaisberg, und behielt

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Eßlingen. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAE%C3%9Flingen_227.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)