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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

die Baulast an Kirche, Pfarr- und Schul-Haus trägt. Der Stadtpfarrer ist zugleich Schloßkaplan.

Im Jahr 1726 ward die katholische Kirche und 1737 der außerhalb des Orts gelegene neue Kirchhof eingeweiht.

Ursprünglich war hier bloß das Schloß. Die Stadt[1] entstand erst in Folge der Verlegung einer Residenz dahin. In der ältesten Zeit soll die Burg dieses Namens 3/4 Stunden südlich, da wo die wenigen, noch sichtbaren Ruinen auf der Markung von Riedbach als „Alten-Bartenstein“ in den Karten eingezeichnet sind, gestanden haben.

Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein.

Die Rechtsverhältnisse dieser Standesherrschaft sind in der Deklaration vom 27. Oktober 1823 (Regierungs-Blatt von 1823 S. 859) und in der Vollziehung-Verordnung zu dieser Deklaration, vom 28. Februar 1824 (Reg.Blatt von 1824 S. 155) regulirt. Sie besteht aus folgenden Orten:

I. Im Oberamt Gerabronn.

1) Schloß und Stadt Bartenstein, bisher Residenz des nun ausgestorbenen Zweiges der katholischen Linie des fürstlichen Hauses Hohenlohe. 2) Gemeinde Herrenthierbach mit eingetheilten Orten: Mittelbach, Kottmannsweiler, Geroldshausen und Antheil an den Gemeindeparcellen Alkertshausen und Simmetshausen. 3) Gemeinde Riedbach mit den Parcellen Eichholz mit Heuchlingen, Eichswiesen, Gütbach, Hornungshof mit Speckharthof, Maisenhof und Reichertswiesen mit Fall- und Zoll-Haus. 4) Gemeinde Wittenweiler mit den zugehörigen Orten Erpfersweiler, Lentersweiler, Ober-Weiler und Unter-Weiler. 5) Der Weiler Heroldhausen und Antheil an Gaggstatt und Weckelweiler in der Gemeinde Gaggstatt. Nro. 4. und 5. bis 1797 großentheils zum preußischen Amt Werdeck gehörig, hat die Standesherrschaft erst 1797 durch Tausch erworben.

II. Im Oberamtsbezirk Künzelsau.

Gemeinde Ettenhausen mit den Parcellen Ganertshausen und Wittmersklingen.

III. Im Oberamt Mergentheim.

1) Gemeinde Pfitzingen. 2) Gemeinde Herrenzimmern. 3) Gemeinde Rüsselhausen. 4) Antheil an Vorbachzimmern.


  1. Seit wann der Ort den Namen einer Stadt führt, ist nicht bekannt, so wie Nachrichten hinsichtlich der Verleihung der Stadtrechte an ihn ganz fehlen. Auch fehlt eine Stadtmauer; es sind dagegen 3 Thore vorhanden.
Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 113. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0113.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)