Seite:OAGerabronn0119.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

1668, und als mit seinem Tode,[1] 1728, die pfedelbachische Linie des Hauses Waldenburg aufhörte, kam aus dessen Nachlaß und von der 1679 ausgestorbenen besonderen Linie von Waldenburg Dasjenige noch zum Amt Bartenstein, was nun mit diesem die Standesherrschaft ausmacht.

Obgedachter Christian und Ludwig Gustav nahmen bald nach ihrer Verehelichung, 1667, die katholische (ihrer Frauen) Religion an, lebten aber nun meist auswärts in höheren österreichischen und bayerischen Diensten. Philipp Karl, Sohn des Christian, war der erste, von 1688 an bis 1729 (wo er starb) in Bartenstein residirende Graf. Ihm gehörten nun von der waldenburgischen Hälfte der ganzen Grafschaft Hohenlohe 4/9 und dem Zweig Schillingsfürst 5/9. Von seinen Söhnen kam der älteste Karl Philipp, geboren 1702, in den Besitz der Herrschaft, neben welcher er von seiner ersten Gemahlin, Marie Sophie von Hessen-Homburg, einige Besitzungen im Elsaß und von seiner zweiten Gemahlin, Christine Magdalene Juliane Schenk Vollraths zu Limpurg-Gaildorf Tochter, Oberbronn, in derselben Provinz, erwarb. Karl Philipp, der 1744 mit den übrigen Gliedern der waldenburgischen Linie in den Reichsfürstenstand erhoben und zum kaiserlichen und Reichs-Kammerrichter ernannt worden war, starb als solcher in Wetzlar den 1. März 1763, woraus sein den 15. November 1731 in Rügen geborener Sohn Ludwig Karl Franz Leopold, und gestorben den 14. Juni 1799, dann der Fürst Ludwig Aloisius, geboren den 9. August 1765, gestorben den 31. Mai 1829, und endlich Fürst Karl August, geboren den 9. August 1788, folgte, bei dessen kinderlosem Absterben (am 12. August 1844) die Herrschaft an seines Vaters Bruders Sohn, Fürst Ludwig Albrecht Constantin zu Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg, überging.

Die Reichsunmittelbarkeit des Fürstenthums erlosch in Folge der rheinischen Bundesakte vom 12. Juli 1806 mit der Unterwerfung desselben unter die württembergische Landeshoheit. Bis dahin wurde dasselbe von den Grafen, später Fürsten, durch ein Regierungs-Collegium, das mit dem jeweiligen Pfarrer zu Ettenhausen zugleich auch das evangelische Consistorium bildete, und dem für die Finanzangelegenheiten eine Rentkammer zur Seite stand, regiert. Diese obersten Behörden hatten den Sitz in Bartenstein. Unter diesen verwalteten die Ämter zu Bartenstein, Pfedelbach, Mainhardt und Sindringen die einzelnen Amtsbezirke. Durch diese Stellen wurden die Justiz und Polizei ausgeübt und


  1. Im Jahr 1733 vertrugen sich Schillingsfürst und Bartenstein hinsichtlich der beiderseitigen Abtheilung.
Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0119.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)