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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

sind, besteht aus: 1) grundherrlichen Rechten in Morstein, Dünsbach, Elpershofen, Brachbach und Antheil an Groß-Forst, Oberamts Gerabronn, und Heinkenbusch, Weilershof und Antheil an Oßhalden und Onolzheim, Oberamts Crailsheim. 2) Gefällrechten in diesen Orten und in Ingersheim und Roßfeld. Davon ist der Hof zu Forst königlich württembergisches Lehen. Neben jährlichen Grundzinsen von 366 fl. 43 kr. besteht von den ehemaligen Erblehen 10 % Handlohn und 10 % Sterbfall, auch an Hauptrecht bei geschlossenen Gütern der Werth des besten Stück Viehs, und bei Hauslehen der des besten Kleides. Ablösungen solcher Belastungen kamen noch nicht vor. Dagegen wurden in Folge der Gesetze vom Oktober 1836 die Frohnen im Werth von 366 fl. 27 kr. und die steuerartigen Gefälle von 22 fl. 15 kr. abgelöst. Umgeldsentschädigung reicht die Staatskasse 157 fl. 3) Grundeigenthum: Schloßgärten in Morstein 111/2 Morgen; das Schloßgut daselbst, bestehend aus 3 Morgen Gärten und Ländern, 5 M. Ödungen, 37 M. Wiesen und 79 M. Äcker. Die Domäne Weilershof 3/4 Stunden südlich von Kirchberg, im Oberamt Crailsheim, mit Ökonomiegebäuden und 223 M. Feld; 1/4 an der Zehentscheuer in Crailsheim; ein Haus, eine Zehentscheuer und 67/8 M. Feld in Ingersheim Oberamts Crailsheim; ein mit den Frohnablösungsgeldern aus bürgerlichen Händen erworbener Bauernhof von 54 M.; 418 M. Waldungen auf den Markungen von Morstein, Dünsbach, Elpershofen, Ober-Steinach, Heinkenbusch, Weilershof und Triensbach, lauter Niederwald mit 36jähriger Umtriebsperiode. 4) Zehenten: 1/4 am großen und kleinen Zehenten in Crailsheim; der große, kleine und Blutzehente, auch etwas Heuzehenten in Ingersheim, 1/2 am großen und kleinen Zehenten in Oßhalden, 2/3 am großen, kleinen und Blutzehenten in Elpershofen, 9/16 an großen und kleinen Zehenten zu Dünsbach und der alte dortige Neugereutzehente, der große Zehente zu Morstein mit den Neugereutzehenten bis 1806. Der Zehente in Ingersheim und zu Crailsheim sind württembergische, früher helfenstein’sche Lehen. 5) Das Fischereirecht in der Jagst bei Lobenhausen aufwärts der Mühle 1/4 St. lang. 6) Das Jagdrecht auf den Markungen von Morstein, Dünsbach, Elpershofen theilweise, zu Klein-Forst, Groß-Forst, Binselberg[b 1] theilweise, Michelbach an der Heide theilweise, Liebesdorf ebenso, zu Söllboth, Ober-Steinach, Brachbach, Sandelsbronn, Altenberg, Nieder-Steinach, Haßfelden theilweise; zu Orlach, Elzhausen, Hohberg, Hergershof, Cröffelbach theilweise, Geißlingen ebenso, Braunsbach theilweise und hier nur als Koppeljagd mit Hohenlohe-Jagstberg. Auf den Markungen Elpershofen, Binselberg[b 1], Groß-Forst und Michelbach ist ein Distrikt


Berichtigungen

  1. a b Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 100. L. 13. v. u. und S. 137. L. 1. u. 7. v. u. l. Binselberg statt Bieselberg.
Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0137.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)