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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

und Blut-Zehenten und einigen Heuzehenten genießen die Freiherrn von Crailsheim-Rügland, und neben diesen Berechtigungen steht der Pfarrei der große Zehente von 1061/2 Morgen Feld im Grund und 3 Schober Heuzehente, der Schulstelle aber der kleine Zehente von dem obengedachten besonderen Distrikt zu. Grundzinse und 10 % Handlohn von den meisten Gütern beziehen außer den Besitzern des hiesigen Rittergutes unter andern die Freiherrn von Crailsheim und der Fürst von Schwarzenberg zu seinem Rittergut Michelbach. Der Jahresbetrag der Grundzinse berechnet sich für Hengstfeld und die Nebenorte auf 933 fl. Die dem Staat gehörige Jagd ist verpachtet.

Das Rittergut Hengstfeld ist freies Eigenthum und gehörte früher zum Canton Odenwald. Eine Burg oder Herrenwohnung hat es nicht. Seine Zubehörden sind: ein Amthaus mit Ökonomiegebäuden in Hengstfeld, 6 Morgen Acker und 2 Morgen Wiesen auf hengstfelder und 350 Mrg. Waldungen auf hengstfelder, bronnholzheimer und satteldorfer Markung. Die Hälfte des großen und kleinen Zehentens zu Beimbach und Oberndorf; Gefällrechte in Hengstfeld, Asbach, Roßbürg, Schönbrunn, Beimbach, Blaufelden, Lobenhausen, Kühnhard, Limbach, Oberndorf, Roth am See, Rückershagen, Schainbach, Wallhausen, Unterweiler und Wittenweiler. Neben Grundzinsen werden von den meisten (vormaligen Erblehen-) Gütern 10 % Bestehhandlohn und 10 % Sterbhandlohn erhoben. Ablösungen erfolgten noch nicht. In wie weit früher das Rittergut in den bemerkten Orten obrigkeitliche Rechte hatte, ergeben die Beschreibungen dieser Orte. Das reine Einkommen ist zu 3–5000 fl. angegeben.

Nach dem 1708 erfolgten Tod des Letzten vom Geschlecht der Freiherrn von Wolmershausen (s. Amlishagen) kamen seine Tochtermänner, Eberhard Friedrich vom Holz auf Alfdorf, August Freiherr von Clengel und der nachälteste Graf[b 1] von Pappenheim, und nach dem kinderlosen Absterben des von Pappenheim und des Letzten von Clengel im Jahr 1762 zwei vom Holz’sche Töchter, vermählte von Klinkowström und von Gemmingen, so weit einzelne Bestandtheile dieses Ritterguts nicht als Rittermannlehen heimgefallen waren, in Besitz desselben. Die nunmehrigen Inhaber sind: der Graf Friedrich Wilhelm August von Bismark, Königl. Generallieutenant, der Graf Friedrich Wilhelm von Görlitz in Darmstadt, die Relikten des Grafen Karl von Görlitz, die Töchter des verstorbenen Freiherrn Gottfried von Berlichingen-Jagsthausen: nehmlich die Freifrauen Amalie von Adelsheim, Ernestine von Crailsheim, Emilie Ifflinger von Granegg, Charlotte Friedericke von Killinger und Henriette von


Berichtigungen

  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 151. L. 13. v. u. l. der nachälteste Graf.
Empfohlene Zitierweise:
Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0151.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)