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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn

gebildete Linie Hohenlohe-Waldenburg-Jagstberg, einen Zweig des Hauses Waldenburg-Bartenstein, kam die Herrschaft Haltenbergstetten in den Jahren 1802 und 1803. Fürst Karl Joseph Ernst Justin, geb. den 12. December 1766, jüngerer Bruder des damaligen regierenden Fürsten zu Bartenstein und Vater des jetzigen Fürsten,[1] erhielt dieselbe zugleich mit den würzburgischen Ämtern Braunsbach und Jagstberg in Gemäßheit des Reichs-Deputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 als Entschädigung für die ihm im Elsaß verloren gegangene Herrschaft Oberbronn. Von 1803 an verwaltete dieses neue Fürstenthum eine Regierung und war der Ortsbehörde zunächst ein Justizamt, das auch noch von 1806 bis Mai 1809 als Patrimonial-Justizamt funktionirte übergeordnet. Allein das Fürstenthum war von kurzer Dauer, da es schon 1806 der Krone Württemberg unterworfen ward. Nun wurde das Patrimonialamt dem Oberamt Nitzenhausen, dann bis 1810 dem Oberamt Ingelfingen zugetheilt; seit 1810 aber gehören die Orte dieser Gemeinde zu unserem Oberamtsbezirk, die übrigen Orte theils nach Mergentheim, theils nach Künzelsau. Von 1830 bis 1839 hatte der Fürst die Justizverwaltung in der untersten Instanz übernommen und durch ein, in Nieder-Stetten bestelltes, Amtsgericht ausüben lassen. 1

Was das Kirchengeschichtliche betrifft, so übergab 1290 Gregor, der Vorsteher der Kirche zu Neumünster in Würzburg, dem Capitel dieses Münsters die Kirchen in Weikersheim und Stetten. Im Jahr 1306 wurde die Filialkirche zu Laudenbach und im Jahr 1454 die zu Wernbrechtshausen (Wermutshausen) von der hiesigen Kirche getrennt. Die bischöfliche Bestätigung der Pfründe zur Marien-Capelle (auf dem Begräbnißplatz) ist vom Jahr 1350, die Verfassung eines neuen Statuts hinsichtlich der vereinigten Kirchenpflegen, und zwar von Seite des Stifts Neuenmünster, das sonach damals noch im Besitz der Kirchenherrschaft war, vom Jahr 1354. Das Verhältniß zum Stift Neumünster mag bis zur Reformation im Jahr 1550 fortgedauert haben, nahm jedenfalls aber dann ein Ende, da das Saalbuch die hiesige Pfarrei schon von 1557 an als Eingehörung der damaligen Herrschaft anführt. Zugleich ist auch von einer Catharinenpfründe die Rede. Kurz nach Durchführung der Reformation, im Jahr 1554, gab der damalige Landesherr, Zeisolf von Rosenberg, seinen


  1. Diese Entschädigung erhielt darum nicht der ältere, sondern der jüngere Bruder, weil nach den Hausverträgen dem Letzteren eine Secundogenitur zugedacht und hiezu Oberbronn bestimmt war. S. Gaspari, der Deputations-Receß II. 163 etc.
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Christian Ludwig Fromm: Beschreibung des Oberamts Gerabronn. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAGerabronn0180.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)