Seite:OAHeidenheim 090.png

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einem der zwei dortigen Lehengüter trägt das Hospital Giengen als Mannlehen von dem Fürsten von Fürstenberg. – Die Frohnen und Frohnsurrogate, Dienstgelder und vogteilichen Abgaben sind in Gemäßheit der Gesetze vom 27. u. 28. Okt. 1836 theils abgelöst, theils aufgehoben worden; bei wenigen ist ihre Ablösung noch in Unterhandlung. Noch bis in die neueren Zeiten waren besonders die Jagdfrohnen für diesen Bezirk sehr drückend. Im J. 1814 kostete allein die Herbstjagd gegen 20.000 fl. an Frohnen. Das Ablösungskapital der Frohnen und Frohnsurrogatgelder, d. h. die mit 16 multiplicirte Jahresleistung, betrug 21.874 fl. 31 kr., woran die Staatskasse 6.306 fl. 2 kr. übernahm. Unter den einzelnen Gemeinden wurden am stärksten betroffen: Bergenweiler mit 3.863 fl. 55 kr., Burgberg mit 3.806 fl. 50 kr., Brenz mit 3.477 fl. 4 kr. und Oggenhausen mit 1.849 fl. 52 kr., am geringsten Hausen mit 9 fl. 36 kr. In der ehemal. freien Reichsstadt Giengen fand sich gar keine Frohnpflicht. Von dem Ablösungsrecht haben nur die Müller von Heidenheim, Bolheim und Anhausen und einzelne Einwohner von Hohenmemmingen, Schnaitheim und Söhnstetten keinen Gebrauch gemacht. Frohnberechtigt war allein die Staatskasse, mit Ausnahme der beiden Grundherren von Bergenweiler und Burgberg, des Grafen von Degenfeld bei dem Frohngeld zu Heldenfingen und des Hospitals Giengen bei den Frohngeldern zu Hermaringen, Sachsenhausen und (theilweise) Sontheim a. d. B., und bei dem Dienstgeld zu Fleinheim. – Das Ablösungskapital der in Folge des Ges. vom 27. Oct. 1836 theils aufgehobenen, theils abgelösten (älteren steuerartigen) Gefälle beträgt 14.581 fl. 32 kr., an welchen der Staat 3.674 fl. 22 kr. trägt. Am stärksten belastet erscheint hiebei Burgberg mit 3.410 fl. 20 kr., woran die Pflichtigen mit 2.728 fl. 16 kr. betroffen werden. Der Großzehenten steht mit wenigen, aus der Ortsbeschreibung zu ersehenden Ausnahmen dem Staat zu, und ist in Zeitpacht, gewöhnlich von 18 Jahren, gegeben. Den kleinen Heu - und Öhmdzehenten

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 090. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_090.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)