Seite:OAHeidenheim 120.png

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Aufhausen (G. Schnaitheim), Hügerstein (G. Dettingen),
Bergenweiler, Hürben,
Bindstein (G. Herbrechtingen), Irrmannsweiler (G. Steinheim),
Brenz, Mergelstetten,
Burgberg, Ochsenberg, (G. Königsbronn),
Eselsburg
Falkenstein
}
(G. Herbrechtingen, Oggenhausen,
Ravensburg

(G. Bergenweiler),
Gaisberg (G. Steinheim), Schnaitheim,
Giengen, Sontheim a. d. Br.,
Güssenberg (G. Hermaringen), Sontheim, (G. Steinheim),
Hellenstein, Stromberg (G. Hermaringen),
Herwartstein (G. Königsbronn), Weikersberg (G. Königsbronn).

Groß, und vielleicht größer als in irgend einem andern Theil des Landes, ist die Zahl der abgegangenen Orte (Weiler). Wir finden folgende Namen genannt, die wir nach der Ordnung der betreffenden Gemeinden aufführen, indem wir wegen des Näheren auf die Ortsbeschreibung verweisen:[1]

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_120.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Diese Orte, darunter ein paar Höfe, lagen mit wenigen Ausnahmen auf der Alp und besonders dem Albuch. Die Zeit ihres Verschwindens läßt sich nicht angeben; auf keinen Fall trägt der 30jährige Krieg Schuld daran, wie man gewöhnlich sagen hört. Das Landbuch vom J. 1624 kennt schon keinen einzigen dieser Namen mehr, mit Ausnahme des Hofs auf dem Güssenberg. Sogar zur Zeit des Städtekriegs, der anderwärts den Untergang kleiner Ortschaften veranlaßte, waren die obigen schon nicht mehr vorhanden. Im oben angeführten Kaufbrief von 1448 ist außer Maidstetten keiner dieser Orte erwähnt, und das bayrische Salbuch (zwischen 1449 und 1479) spricht auch nur von diesem Maidstetten als einem noch bewohnten Weiler, führt aber die übrigen, welche es nennt, als bloße Weilerstätten, d. h. abgegangene Weiler auf, und bedient sich einigemale des Ausdrucks: „vor Zitten, da der Ort bewlich (angebaut) gewesen.“ Diese Namen haben sich größtentheils in den Lagerbüchern als Namen von Feld- und Walddistrikten erhalten, und ein Beweis der frühen Aufhebung der Wohnorte ist, daß diese Distrikte oft in zwei und drei der jetzigen Ortsmarkungen zugleich eingreifen. Nicht wegen Unfruchtbarkeit des Bodens haben die Bewohner ihre Wohnstätten verlassen, sondern ohne Zweifel, um Schutz in unruhigen Zeiten zu finden, und sich gegenseitig zu gewähren, haben sie benachbarten Ortschaften zu größeren Gemeinden sich angeschlossen. Dies geschah aber unstreitig nicht zum Vortheil der Bodenkultur. Felder, die aus der Nähe gebaut, mit einem guten Ertrag lohnten, wurden jetzt vernachläßigte „Ausbäue“ und sind es zum Theil noch bis auf den heutigen Tag. Andere wurden in Holzmäder und Waldungen verwandelt, in welchen die Spuren der Ackerbeete noch heute sichtbar sind. Von daher scheint sich auch das häufige Weiderecht in den Staatswaldungen zu schreiben. Man würde gewiss irren, wenn man aus diesen vielen verschwundenen Wohnorten auf eine ehemals größere Bevölkerung schließen wollte, aber unstreitig bot wenigstens der Albuch die Physiognomie einer kultivirteren und wirthbareren Gegend dar, als er jetzt ist.