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B.

Ortsbeschreibung.




1. Gemeinde Heidenheim

mit dem Schloß Hellenstein und den Parzellen Bronnenmühle Kleemeisterei, mechanischer Spinnerei und Scheckenbleiche, zusammen mit 2737 Einwohnern, worunter 2720 Evangelische und 17 Katholische.[1]

1) Heidenheim, die Oberamtsstadt, mit 2722 Einwohnern (darunter 17 Katholische, Filialisten von Burgberg), liegt unter dem 27° 48’ 53,61" östlicher Länge und 48° 40’ 40,67" nördlicher Breite (Kirchthurm), 19 geom. Stunden von Stuttgart entfernt. Die Erhebung über die Fläche des Mittelmeeres beträgt in der Mitte der Stadt (am Rathhaus) 1711 württ. oder 1509 pariser Fuß. Die Stadt ist der Sitz sämmtlicher Bezirksbehörden (mit Ausnahme des Forstamts, das sich in Schnaitheim befindet), eines Revierförsters, eines Nebenzollamtes I. Klasse (mit bedingtem Niederlagsrecht) und eines Postamtes. [2]

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_122.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Besondere Druckschriften über Heidenheim sind nicht vorhanden, mit Ausnahme einer „Beschreibung der Württ. Stadt und Herrschaft Heydenheim sambt dem Schloß Hellenstein .. . reimenweiß verfaßt durch Joannem Hornung, der freyen Kunst und Artzeney Doctoren daselbsten. Laugingen 1618. 4.“
  2. Der große und der kleine, sowie der Heu-Zehnte gehört dem Staat. Das Jagdrecht steht ebenfalls diesem zu. Das Fischrecht ist Eigenthum der Stadtgemeinde; ein kleiner Theil desselben gehört einem Privaten. In Folge des Gesetzes vom 27. Okt. 1836 wurden aufgehoben: aus den beiden Hirtenstäben jährlich 14 fl. 29 kr. Canon aus einer Schmiede 30 kr., aus einem Drahtzug 25 fl., aus einer Bleiche an 42 fl. 5/6 mit 37 fl. 50 kr. Abgelöst: an der Bleich-Abgabe von 42 fl. 1/6 mit 4 fl. 10 kr. Steuer, Hundsthaler, Pförchkäs und Gebäude-Abgaben 87 fl. 50 kr. (Von letzteren an die örtliche Stiftungspflege 8 fl. 42 kr.; alles Übrige an den Staat.) An Frohnen und Frohnsurrogaten wurden abgelöst: Besoldungsholzhauerlohn des Burgvogts auf Hellenstein jährlich 8 fl. 17 kr., Persönliche Jagdfrohnen 14 fl. 57 kr.