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Lorch dessen Güter nebst Kirchensatz, Zehenten, Mühle, Fischenz und Einkünften allda für 400 Pfd. erkaufte (Kuen, Coll. 2. S. 26). Im J. 1406 wurde von Bischof Eberhard von Augsburg die Pfarrei Bolheim dem Kl. Anhausen inkorporirt (Braun, Beschreibung der Diöz. Augsburg I, 540).

Wie fast alle Orte des Bezirks, so litt auch Bolheim ungemein durch die Drangsale des 30jährigen Krieges. Die in protestantischer Zeit wieder besonders bestehende Pfarrei war in Folge dieses Unglücks lange Zeit unbesetzt, bis zum J. 1657, und der Gottesdienst wurde von Herbrechtingen aus versehen.

2) Riedmühle, Mahl-, Öl- und Gypsmühle an der Brenz zwischen Anhausen und Herbrechtingen, mit 5 Einw., Filialisten von Bolheim, gehörte früher zur Domäne Anhausen, ist aber jetzt Privateigenthum.

3) Ugenhof, Hof mit 20 Einwohnern, am westlichen Ende des Gemeindebezirks, abgeschieden zwischen Waldungen am Anfang des trockenen Ugenthals, früher ein zur Domäne Anhausen gehöriger Maierhof, seit einigen Jahren Privateigenthum, mit einer eigenen Markung von 3324/8 M. 16,4 R.

Dieses Hofgut erscheint im J. 1291 im Besitz eines Walther von Treckbach, welcher es damals an Abt Walther und Convent von Anhausen abtrat. Von nun an blieb es lange Zeit in der Eigenschaft eines Fallguts im Besitz dieses Klosters. Im J. 1605 übergab es Herzog Friedrich von Württemberg dem Landprokurator Georg Eßlinger. Von diesem kam es durch Kauf an Achatius von Layming, wobei sich Württemberg das Losungsrecht vorbehielt. Layming trat das Gut schon im J. 1618 wieder an Württemberg zu Eigenthum ab, gegen Belehnung mit dem Schloß Falkenstein nebst dem dortigen Fischwasser und Jagdrecht.

Im 30jährigen Krieg hatte dieser Hof, wie der unten zu nennende Wangenhof, das Schicksal, daß er mehrere Jahre lang leer blieb und noch im J. 1652 keine Bewohner hatte.

Hieher gehören noch zwei, außer dem Gemeindeverband stehende Staatsdomänen:

a) der evang. Pfarrweiler Anhausen mit 52 Einw. (worunter 2 kathol. Filialisten von Burgberg). Das Hofgut Anhausen (ohne die nunmehr im Privatbesitz befindliche Riedmühle) und das Hofgut Wangenhof machen zusammen eine Markung von 1306 Morgen aus. Beide Güter sind mit Ausnahme der Waldungen (855 M.) verpachtet, und zwar Anhausen nicht als geschlossenes Hofgut, sondern stückweise an einzelne Bauern in Anhausen, Bolheim und Mergelstetten. Die Pachtgüter der Domäne Anhausen betragen zusammen 172 M. 47,2 R., darunter 1436/8 M. 5,0 R. Ackerfeld, 20 M.

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_146.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)