Seite:OAHeidenheim 218.png

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ziemlich hoch über dem Thale, eine Höhle, die Bernhardshöhle genannt, welche die Weite und Höhe eines geräumigen Zimmers hat.

Herbrechtingen (früher auch Herwärtingen, Herwartingen), dessen Name als Aribertingas im Jahr 777, früher als irgend einer unseres Bezirkes, vorkommt und von dem altdeutschen Mannsnamen Heribert sich ableitet, kann in manchen, allda gefundenen Münzen die Spuren römischer Niederlassung in der Gegend nachweisen. In christlicher Zeit erscheint Herbrechtingen in dem bereits angegebenen Jahre 777 mit einem Veranusklösterlein im Besitze Fulrads, eines Elsässers, eines angesehenen, sehr begüterten Mannes, Abts von St. Denis und ersten Caplans des Majordomus Pippin. Dieser vermachte in seinem Testament von 777 das Klösterlein (cella) an das Kloster St. Denis, in dessen Besitz es in einer Urkunde Kaiser Carls des Großen vom Sept. 779 mit folgender Bezeichnung des Ortes vorkommt: Locus que dicitur Hagrebertingas et uenerabilis uir Folradus abba preesse videtur, quem ipse in sua proprietate infra ipsa fine Hagrebertingas super fluvium Brancia in docato Alamannorum in comitato Hurnia nova construxit opere. (Vergl. Stälin, Wirt. Gesch. 1, 240. 307. 308. 345. 371.) Herbrechtingen selbst nennt Carl der Große ebendaselbst sein Fiscusgut (fiscus noster). K. Ludwig II. der Deutsche bestätigte im Jahr 866 dem Kloster St. Denis das Eigenthum dieser Zelle (Harbrittinga in pago Rehtsa d. h. Ries, Neug. Nr. 439). Später verschwindet der Name von Herbrechtingen auf ein Paar Jahrhunderte aus der Geschichte, und von dortigen Rechten des Klosters St. Denis ist nicht mehr die Rede. Der Umstand, daß der h. Dionysius Schutzheiliger über das später gestiftete Kloster wurde, ist das einzige Erinnerungszeichen an die frühere Verbindung mit St. Denis.

Eine neue geistliche Stiftung rief an diesem Orte, an welchem die Hohenstaufen Besitzungen hatten, K. Friedrich I. der Rothbart in’s Leben; er setzte Weltpriester dahin, und als diese ein ärgerliches Leben führten, verpflanzte er an deren Stelle regulirte Augustinermönche aus dem Kloster Hert am Rhein (im jetzigen Rheinbayern). Diesen übergab er das Hofgut im Orte selbst, das er von Bisthum Augsburg zu Lehen trug, die Kirche mit ihrem Widum, ihren Einkünften und hörigen Leuten, das Lehen, welches Theobald von Güssen in Herbrechtingen von dem Kaiser hatte, die Lehen Otto’s von Hürben (das dortige Marktrecht[1] und einen Acker), Heinrichs von Staufen, ein Gut, welches Degenhard von Hellenstein

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_218.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. In der Urkunde, wie sie bei Besold S. 951–954 abgedruckt ist – das Original ist verloren und alte Abschriften giebt es nicht – steht jussori in villa. Es soll aber ohne Zweifel jus fori i. v. heißen.