Seite:OAHeidenheim 250.png

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erneuerte auch alle seine Privilegien. Dasselbe that K. Friedrich III. den 15. Jan. 1444 Besold 661) und ertheilte ihm zugleich im J. 1446 (Ib. 663-69) das Vorrecht, daß niemand desselben Leute und und die auf seinen Gütern sitzen anders, als vor den Richtern des Klosters oder vor dem Gericht in Steinheim sollte belangen dürfen; auch bestätigte er ihm das Halsgericht in Steinheim sammt dem Blutbann und erlaubte ihm dasselbe mit verständigen Leuten von seinem Dorf „Westhaim“ zu besetzen etc. Demungeachtet erneute er gleich darauf, den 9. Jul. 1446, den Grafen Ulrich und Conrad von Helfenstein den Brief über die Pfandschaft der Vogtei des Klosters, welche ihren Vorfahren von K. Karl IV. für 600 Mark Silber verpfändet war (Chmel Reg. 213), und als im J. 1448 die Grafen die Herrschaft Heidenheim an Graf Ulrich von Württemberg verkauften, so kam auch das Kloster unter Württemberg.

Seitdem waren die Herren der Herrschaft Heidenheim im wiewohl angefochtenen Besitze der Klostervogtei, welche daher im J. 1450, nachdem Königsbronn im Städtekriege durch Raub und Brand großen Schaden erlitten,[1] an Bayern überging. Im ältesten, bayrischen Salbuch erscheint das Kloster „als eine Pfandschaft vom Reich, worüber der Herzog Schirmer und Fürsprecher ist.“ Herzog Georg von Bayern versprach es im J. 1481 zu schirmen im Namen Österreichs, „da es eigentlich dem Hause Österreich und dem Reiche gehöre, und es in allen Anlagen und Beschwerden so zu halten, daß es völliglich spüren sollte, es habe einen gnädigen Schutzherrn an ihm“ (Besold 673).

Während des bayrischen Krieges befahl K. Maximilian I. den 29. Aug. 1504 dem Abt und Convent ernstlich, „das Kloster für das königliche Interesse zu erhalten, und wenn jemand von ihm Huldigung und Gehorsam begehre, dessen sich zu weigern, und das kaiserliche Schreiben vorzuweisen“ (Besold 674); als im J. 1510 auf dem Reichstage zu Augsburg eine Türkenhülfe beschlossen ward, wurde das Kloster besonders angelegt; ebenso berief K. Maximilian I. den 1. Oct. 1517 den Abt auf den Reichstag zu Augsburg, wo wegen der Türkenhülfe Rath gepflogen wurde (Besold 676). Am 12. Decbr. 1522 bestätigte Kaiser Karl des Klosters Privilegien (Besold 683 etc.).

Somit entzog sich Königsbronn, wiederholter Einsprachen von Seiten Württembergs ungeachtet, der württembergischen Schirmvogtei. Die Äbte wurden auch fortwährend zu den Reichstagen berufen, sie unterzeichneten die Abschiede derselben und wurden als

Empfohlene Zitierweise:
August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_250.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Weßhalb ihm die Nicolaikapelle in Pfullendorf inkorporirt wurde.