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Stande, einen Theil der Steuerlast für ihre Angehörigen zu übernehmen. In den oben bemerkten Orten, wo die Stallfütterung des Nutzviehs eingeführt wurde, ist insbesondere die Schafweidereute durch Mitvermiethung eines Theils der Rindviehweiden bedeutend gestiegen. S. S. 121 [1] Diejenigen Gemeinden, welche kein Waldeigenthum haben, worunter namentlich fast alle vormals Zwiefaltische Gemeinden sind, genießen dagegen bedeutende Holzberechtigungen an die Krone oder die Grundherrschaften.


  1. Wie der Zustand der Amts- und Gemeindepflegen im Verhältniß zu andern Oberämtern i. J. 1823 war, ist in den Würt. Jahrbüchern 1824, 1. Heft. S. 141 u. ff. zu finden.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 103. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen103.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)