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Bebenhausen und Maulbronn) mit 5000 Pfd. Hllr. eingelöst habe. Im J. 1362 hatte der Kaiser laut einer Quittung Rudolfs von Homburg, Landkommenthurs zu Böhmen und Reichsamtmanns in Schwaben, vom 18. Jan. d. J. das Schultheißenamt auf 2 Jahre wieder an die Stadt verkauft; den 16. Dec. 1364 überließ es derselbe mit dem Banne und Stab, seinen Rechten, Nutzen, Gefällen und Zugehörungen auf Widerruf seinem Diener Heinrich von Nenningen, gestattete diesem aber den 16. März 1373 den Verkauf des Pfandes an Herzog Friedrich von Teck um 500 fl., welch’ letzterer es hinwiederum dem Ulrich Vais und Gr. Wolfram von Nellenburg überließ. Jedoch wurde dasselbe in dieser Zeit in der Regel Rottweil um 45 fl. jährlich wieder heimgestellt. Den 17. März 1380 verkaufte nun aber Herzog Friedrich der Stadt den Pfandschatz um 675 Goldgulden, und den 14. März 1383 überließ K. Wenzel auf seine Bitte denselben der Stadt um 800 fl. auf Wiederlösung, die jedoch nicht mehr erfolgte. K. Ruprecht bestätigte den 14. August 1401 die Verfügung K. Wenzels (Hugo Mediatisirung der deutschen Reichsstädte 369) und auf solche Weise erlangte die Stadt ihre völlige Reichsfreiheit wieder. 1

Neben den im Bisherigen genannten Verpfändungen gingen aber noch einige weitere her. Kaiser Ludwig der Bayer verwies nämlich am 19. Mai 1336 auf den Überschuß, den die Steuer nach Abzug der dem Grafen von Hohenberg verpfändeten Summe betrug, den Heinrich von Reischach mit 600, den Friedrich von Lochen und seine Söhne mit 500 Pfd. Hllr. K. Wenzel belehnte den 27. Febr. 1379 seinen Diener und Hofgesinde, den Edelknecht Wilhelm von Burne mit 50 fl. von dieser Steuer, als dessen Nachfolger K. Ruprecht den 9. Nov. 1406 den Ritter Burkard von Mansberg, Herzog Friedrichs von Österreich Hofmeister; Burkards Sohn Heinrich aber gab das Lehen an K. Sigmund auf und nun wurde den 10. Aug. 1434 von letzterem Wilhelm von Münchingen damit belehnt. Den Rest der Steuer verschrieb den 1. März 1417 K. Sigmund dem Herzog Reinhold von Urslingen, welchen er mit einem Jahressold von 500 fl. zu einem Diener und Hofgesind angenommen, für 1500 fl. solchen Soldes. Dieser aber verpfändete die Pfandschaft den 17. Febr. 1422 wiederum an den Ritter Hans Bock zu Rottweil, von dessen Wittwe Ursula (welcher K. Albrecht II. den 11. Okt. 1438 dieselbe bestätigte) kam die Pfandschaft an Ursulas Bruder Dietrich Last von Tübingen, von diesem durch Kauf gegen 350 fl. und ein Leibgeding den 31. Mai 1447 an den Grafen Ludwig von Württemberg. Diesem bestätigte K. Friedrich IV. den 5. Febr. 1448 das Pfand und befahl zugleich der Stadt, die

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 232. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0232.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)