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Rede in gräfl. zollerischen Urkunden von den J. 1266 und 1282, sowie im liber decimationis cleri Constantiensis von 1275 (S. Monum. Zolleran. 1, 83. 92, vergl. Stälin 2, 780), und nach dem Augsburger Stadtbuch von 1276 konnte ein Todtschlag mit 10 Pfd. Rottweilern oder mit 6 Pfd. Augsburgern gebüßt werden, was für die damalige weite Verbreitung der Rottweiler Münze zeugt. Im J. 1285 verpfändete K. Rudolf I. mit den Einkünften aus dem hiesigen Schultheißenamt und anderem die hiesige Münze an den Gr. Albrecht von Hohenberg (s. ob.), und in einer, die Neckarburg betreffenden Urkunde vom J. 1361 (s. u.) ist noch vom Hinterlegen von Geld bei der hiesigen Münze die Rede. Allein später ging diese Münzstätte wieder ein, denn nach dem schwäbischen Münzverein vom 20. Sept. 1423, an welchem sich unter anderen Reichsstädten auch Rottweil betheiligte, war die Münzstätte für diese Stadt zu Ulm (Stälin 3, 784). Im Anfange des 16. Jahrhunderts aber finden wir wieder Nachrichten von hiesigen Ausmünzungen: den 26. März 1506 beschloß der große Rath mit samt den Achtzehen fürohin zu münzen, und den 5. Aug. 1507 wurde Albrecht Baumgart von Cöln auf 5 Jahre zu einem Münzmeister angenommen; auch besitzt das Rottweiler Archiv noch verschiedene Münzstempel mit der Jahreszahl 1506. Den 15. Febr. 1512 ertheilte denn auch der Kaiser der Stadt in widerruflicher Weise ein Privileg, goldene und silberne Münzen zu schlagen, und zwar: 1) Reinisch [Gold-] Guldin, von dem Strich Nadel und Gehalt Korn Gewicht und Grad wie unser und des Reichs Churfürsten am Rein, und dem Gebrech [Gepräge] auf der ainen Seiten ein kayserlicher Apfel oben mit einem Creutz und der Umbschrift: Maximilianus Romanorum Imperator und der andern Seiten ein Adler mit seinen ausgebraiten Fluegen und der Umbschrift: Moneta aurea civitatis Rotwiliencis, und dann silberin Müntz nemlichen: 2) Dickhpfening, der 3 auf 1 Reinischen Guldin geen, und dem Gebrech: auf der einen Seiten ein Creutz und der Umbschrift: Salve crux sancta, und der andern Seiten ein Adler mit seinen ausgebraiten Fluegen und der Umbschrift: Moneta nova Rotwiliencis; desgl. 3) Pfening, der 4 auf 1 Gulden Reinisch, und 4) Pfening der einer 4 Creutzer gelten, und dann 5) Plappart, der 25 auf 1 Guldin laufen, mit sampt 6) den Vierern wie unser Stat Freiburg im Breisgewe müntzet, und 7) Pfening, der 188 Hllr. auf 1 Gulden, und 8) Heller, der 2 auf 1 Pfening gehen. Ein Gehalt war für die silberne Münze gar nicht vorgeschrieben, sondern nur dieselbe so zu machen befohlen, daß der Kaufmann bestehe und der gemeine Mann nicht betrogen werde. – Es sind

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0269.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)