Seite:OARottweil0329.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geistlicher und weltlicher Gerichtsbarkeit, von eventuellen Exkommunikationen und Interdikten in der Nachbarschaft genießen, Ablässe auf bestimmte kirchliche Zeiten und für außerordentliche Besuche der Klosterkirche, für Schenkungen und Wohlthaten verleihen dürfen u. s. w., Rechte, welche dem Kloster von den päbstlichen Nachfolgern noch wiederholt, meistens in ganz gleichlautender Form, bestätigt wurden, so z. B. von Sixtus IV. im J. 1482, Julius II. im J. 1506. Auch die weltliche Unterstützung entstund dem Kloster nicht, denn K. Friedrich II. nahm dasselbe im Juli 1237 mit allem, was dazu gehörte, in seinen und des Reichs unmittelbaren Schutz, behielt sich und dem Reiche das Vogteirecht als unveräußerlich bevor und beauftragte die Stadt Rottweil, den Schutz in seinem Namen auszuüben, ein Gebot, welches den 28. Nov. desselben Jahres der erwählte röm. König Konrad IV. dem Schultheißen von Rottweil nochmals einschärfte. Als Konradin in den ersten Tagen des August 1262 zu Rottweil Hof hielt, bestätigte er dem Kloster alle von seinen Vorfahren ihm verliehenen Rechte (Böhmer, Acta imp. sel. nro. 976). Auch die folgenden Kaiser und Könige erneuerten die Privilegien des Klosters, so insbesondere K. Rudolf I. den 7. und 18. Mai 1274 mit ernstlichen Befehlen an die Stadt Rottweil, K. Albrecht I. den 6. Mai 1299, indem er des Klosters Besitzverhältnisse zu Lauffen bekräftigte, K. Heinrich VII. den 2. Juni 1309, indem er gebot, daß Äbtissin und Konvent in ihrem Orte Lauffen an dem Rechte, gen. Birßen und in allen anderen Verhältnissen, insbesondere in Bezug auf Besteuerung von Personen und Sachen, fernerhin derselben Freiheit genießen sollten wie bisher, und indem er den Rottweiler Bürgern insbesondere einschärfte, das Kloster ungekränkt zu lassen (Lünig 18, 298 mit Auslassungen), und den 6. Nov. d. J. namentlich unter Wiederholung des früheren Gebots an die Stadt Rottweil, K. Ludwig der Bayer den 31. März 1330, K. Ruprecht den 14. und 15. März 1408 unter Strafandrohung von 50 Mark Goldes, hälftig dem kgl. Fiskus, hälftig dem Kloster verfallen, wenn Jemand es wage, das Kloster in seinen Rechten und Freiheiten anzutasten, K. Sigmund den 21. Jan. 1415, den 12. März 1418, den 13. Apr. 1434, wobei er der Stadt Rottweil den Schutz und Schirm desselben auftrug und ihr einschärfte, so oft das Kloster sie um Hilfe anrufe, an seiner Statt kräftig für desselben Rechte, Freiheiten, Privilegien, Besitzungen einzutreten, K. Friedrich IV. den 26. Nov. 1442, den 22. Nov. 1473, den 21. März 1483; K. Maximilian I. den 15. Apr. 1496, K. Ferdinand I. den 1. Juni 1559, K. Maximilian II. den 15. März 1566, K. Rudolf II. den 1. Sept. 1582, K. Matthias, welcher den 12. Febr. 1619 erklärte,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0329.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)