Seite:OARottweil0332.jpg

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von Rottweil um Verwendung angegangenen schwäbischen Kreises nahm jedoch der Kaiser die Stadt wieder zu Gnaden an, und belehnte sie für ihr Gebiet wieder mit der freien Pürsch, das Kloster aber erhielt den 5. Aug. 1623 den Bescheid, „daß Äbtissin, Konvent und Gotteshaus von Rottenmünster, soweit sich dessen Land und Leute zu Dorf, Holz und Feld erstrecken, mit der freien Pürsch und hoher malefizischer Obrigkeit, Stock und Galgen samt dem Blutbann und was demselben von Rechts oder Gewohnheit wegen anhängig, belehnt und der Stadt R. solches insinuirt werden solle“, und den 20. Sept. 1624 wurde dieser Bescheid erneuert und insbesondere auf die Orte bezw. Höfe Lauffen, Aixheim, Neukirch, Zepfenhan, Vaihingen, Locherhof, Frittlingen und Sontheim angewandt, soweit in beiden letzten Orten die hohe Malefizobrigkeit nicht dem Haus Österreich zustehe, sowie bestimmt, daß das Blutgericht mit 10 oder 12 achtbaren Männern besetzt werden solle. – Über diese Entscheidungen aufgebracht machte die Stadt allerlei Versuche, die hohe Obrigkeit über das Kloster wieder zu erhalten, und benützte endlich die Noth desselben seit dem 30jährigen Kriege, um es durch den Vertrag vom 15. Jan. 1651 (bestätigt durch K. Ferdinand III. den 6. Mai 1653) zum Verzicht auf die Ausübung der hohen malefizischen Obrigkeit (unbeschadet des Lehenrechtes) zu bewegen. Allein auch jetzt noch dauerten die Gewaltthätigkeiten Rottweils gegen das Kloster fort, und erst der Vergleich vom 17. Dec. 1771 brachte vollends für die Zeit der Unabhängigkeit von Stadt und Kloster Ruhe. Ihm gemäß trat Rottweil den Blutbann über das Kloster und dessen Gebiet wieder an dasselbe ab und beschränkte sich auf seinen eigenen Pürschbezirk, erbot sich das Kloster, die Rottweiler Professionisten in seinem Gebiet zuzulassen, keine Märkte oder Zünfte in demselben zu errichten, hatte 30 fl. jährliche Steuer für seine Güter auf der städtischen Markung zu entrichten, wogegen die Stadt auf den Zoll verzichtete u. s. w. 1

Das Kloster hatte sich der Gunst mancher hoher Gönner zu erfreuen, so der Grafen und Herrn von Lupfen, Fürstenberg, Sulz, Triberg, Hohenberg, Sontheim, und wurde durch derartige Schenkungen schon am Ende des 13. Jahrhunderts in den Stand gesetzt, bedeutenderen Grunderwerb zu machen. Sein eigentliches Territorium bestand aus zwei ziemlich auseinander gelegenen Gemarkungsgruppen. Die eine zog sich vom Kloster zunächst westwärts nach dem zur Hälfte hieher gehörigen Hausen (das Kloster erscheint hier schon 1358 begütert), dann südlich hinauf über Rothenstein (seit 1768) und mit der Gemarkung von Lauffen (schon um 1236), über den Neckar, dann über den Aichhof (1281) nach Aixheim (seit 1291) und

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0332.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)