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Dürmentingen (OA. Riedlingen) beziehen, und diese beiden Orte sind bisweilen auch verwechselt worden (so in der OA.-Beschr. Saulgau Seite 12), doch dürfte es wohl am richtigsten auf Dormettingen zu beziehen sein, wenn der oben (S. 158) genannte Graf Gerold den 3. Mai 786 unter anderen Gütern in der Bertholdsbaar auch hiesigen Besitz (in Toromoatingun) an das Kloster St. Gallen schenkt, und wenn der ebendort genannte Graf Berthold den 27. März 793 in ähnlicher Weise als Wohlthäter desselben Klosters allhier (in Tormuatinga) erscheint (Wirt. Urkb. 1, 34. 44); vielleicht auch, wenn ein Dienstmann das Kl. Reichenau vor dem 5. Okt. 1056 als Schenker eines Mansus „in Dormuotinga“ an dieses Kloster genannt wird (Anzeiger für schweizer. Geschichte 1857 Seite 55); entschieden aber, wenn Eberhard von Täbingen seinen Hof zu Dormettingen, des Maier Heinrich Hof genannt, im J. 1270 um 24 M. an das Kl. Rottenmünster verkauft und seine Lehensherren, die Herren von Wehrstein darein willigen, auch die Eigenschaft des Hofes dem Kloster übertragen (Schmid, Mon. Hohenb. 36).

In der Folge gehörte der Ort, als Bestandtheil der kleinen Herrschaft Kallenberg, zur Grafschaft Hohenberg. Mit dieser Graf- beziehungsweise Herrschaft wurde Dormettingen den 26. Okt. 1381 von Graf Rudolf (III.) von Hohenberg an den Herzog Lupolt den Frommen von Österreich verpfändet, kam aber im Sommer 1384 wieder in Rudolfs lebenslängliche Nutznießung zurück und wurde von ihm den 15. Aug. 1388 mit Kallenberg wieder an die Grafen Rudolf von Sulz, Vater und Sohn, um 945 Rh. Goldgulden verpfändet, während noch im Jahre 1398 Heinrich von Bubenhofen von einer früheren Verpfändung her, Ansprüche an den Ort erhob. Im J. 1401 kam derselbe an des Grafen Rudolf von Sulz Schwager, den Truchseßen Hans von Waldburg, welcher die Pfandsumme von 945 fl. samt den in der Zwischenzeit von Herzog Albrecht IV. von Österreich darauf geschlagenen 800 fl. erlegte, und dafür den 14. Sept. d. J. von dem Herzog Lupolt dem Dicken von Österreich die Herrschaft verpfändet erhielt (Schmid, Hohenberg 271, 276. 269; Mon. Hohenb. 791. 809. 810). Durch den großen Pfandbrief vom 20. März 1406 bestätigten Herzog Lupolt der Dicke und sein Bruder Herzog Friedrich dem Truchseßen Hans sämtliche Pfandschaften. Von diesem kam die Herrschaft Kallenberg, bei der Theilung der waldburgischen Besitzungen unter seine Söhne, im J. 1429 an die Eberhardinische oder (alte) Wolfegger Linie und nach deren Aussterben im J. 1511 an die Jakobinische oder Trauchburger, später Scheer-Friedberger Linie. Vom J. 1486 an erfolgten nun aber fast 200 Jahre lange Streitigkeiten über diese Pfandschaften,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 381. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0381.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)