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Seine genannten Söhne versuchten zuerst auf friedlichem Wege die zimmerischen Güter wieder zu erlangen, allein ihre Anstrengungen scheiterten sämtlich an den werdenbergischen Bemühungen, bis Veit Wernher, von seinen adeligen Freunden und Rottweil kräftig unterstützt, von der letzteren Stadt aus den 6. Dec. 1496 Oberndorf mit Gewalt nahm und die Stadt mit den dazu gehörigen Dörfern sich huldigen ließ. Zwar traf ihn deßhalb den 7. Febr. 1497 auf dem Lindauer Reichstage die kaiserliche Acht, allein Herz. Eberhard der Jüngere von Württemberg ernannte ihn zu seinem Rath und er blieb an dessen Hof fast bis zu seinem Tode (Apr. 1499), nachdem auch mittlerweile das kaiserliche Pönalmandat aufgehoben worden. Als die friedlichen Verhandlungen immer noch zu keinem Erfolg führten, nahm Johann Wernher den 17. Sept. 1503 auch Mößkirch mit Gewalt ein, und jetzt erst wurde den 3. März 1504 auf dem Reichstag zu Augsburg der werdenbergisch-zimmerische Handel, welcher 17 Jahre lang gedauert hatte, im Wesentlichen dahin entschieden, daß die zimmerische Familie – gegen eine Entschädigungssumme von 2000 fl. Rh. an die Werdenberg – in ihre Besitzungen wieder eingesetzt, vom Kaiser förmlich in integrum restituirt und bald darauf in allen ihren früheren Freiheiten und Privilegien bestätigt wurde.[1]

Nach Gottfrieds Tode theilten den 19. Nov. 1508 Johann Wernhers des Ä. 3 hinterlassene Söhne so ab, daß Johann Wernher d. J. die Herrschaft Mößkirch, Gottfried Wernher die Herrschaft „vor Wald“ samt Zugehörden bekam, wogegen Wilhelm Wernher, um das Ansehen des Stammes zu retten, unter gewissen Bedingungen und gegen ein Leibgeding auf sein Erbe verzichtete und das Schloß Wildenstein gemeinschaftlich blieb.

Johann Wernher († 1548) begab sich an badischen, Gottfried Wernher an württembergischen Hof, im J. 1512 vertauschten sie ihre Besitzungen und ließen sich am 6. Dec. d. J. mit Wilhelm Wernher in das Rottweiler Bürgerrecht aufnehmen, wobei sie sich anheischig machten, wenn sie oder ihre Erben in der Herrschaft Wald, sei es an Schlössern, Dörfern, Gütern u. s. w. zu verkaufen oder zu verpfänden beabsichtigten, solches allemal zuvor der Stadt anbieten zu wollen. Johann Wernher, ein schlechter Haushalter, wie sein Bruder Gottfried Wernher, verkaufte den 11. Okt. 1513, z. Th. aus Ärger, daß der jüngste Bruder, Wilhelm Wernher, ihm


  1. Vrgl. über diesen zimmerisch-werdenbergischen Handel auch Vanotti, Gesch. der Grafen v. Montfort und v. Werdenberg 350–353, 435–447.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 446. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0446.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)