Seite:OARottweil0472.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das Berthold Schappels gewesen, die Güter, die Burkhard Walther gebaut hatte, den halben und einen sechsten Theil des Mayerhofes, die auch Berthold Schappels gewesen, den Marquardshof und Hans Schappelshof von der Holzmarke jenseits dem Tuffen, seinen halben Theil und Berthold Schappels 6. Theil, von der Mühlstatt unter dem Mühlacker seinen halben Theil und Berthold Schappels 6. Theil, von Rihtgers Gütern 2 Viertel Kernen zu Vogtrecht, alles zu L. gelegen. Kaspar Schappel erhielt den 24. Febr. 1418 von Gr. Eberhard außer dem halben Gericht zu L. mit Zugehörung unter anderem auch noch den Hof, genannt Hennelbrunnen, zwischen Stetten und Lackendorf, an welchen noch heutzutage der Flurnamen Händelbrunner Hof erinnert, und der wahrscheinlich im 30jährigen Krieg abging, und den Wald gen. Feckenhauser Thann seinen Theil, und den 30. Juli 1426 von Gr. Rudolf von Sulz, als Mitglied des württembergischen Vormundschaftsrathes, das ganze Gericht zu L. mit Zugehörung, den Hof Hennelbronn und den genannten Wald. Doch kamen noch öfters Theilungen des Lehens unter einzelne Mitglieder der Familie vor, so z. B. im J. 1460 unter die Gebr. Lienhard und Heinrich, welchen beiden von Gr. Ulrich erlaubt wurde, ihre Gemahlinnen mit je 1000 fl. auf ihre Hälfte des Dorfes zu verweisen (Lienhard den 26. Mai hinsichtlich Agnes Böcklerin, Heinrich den 2. Dec. hinsichtlich Magdalene Freiburgerin). Im J. 1486 erhielten von Gr. Eberhard dem Älteren Heinrich Sch. den 2. Jan. das Dorf L. mit aller Zugehörde, ausgenommen den Wintertrieb mit den Schafen, die Hälfte am Feckenhauser Thann und an den Wäldern jenseits der Eschen an dem Tuffen, die Harzwälder genannt, den 23. d. M. Lienhard den Hof zu Hennelbrunn mit Zugehörde samt dem Viehtrieb gen Lackendorf mit 600 Schafen von Galli bis Philippi und Jakobi, die Wälder und Hölzer jenseits der Eschach und die Hälfte des Feckenhäuser Thanns. 1

Gemäß der Bewilligung Hz. Eberhards des Jüngeren succedirte nach dem Aussterben des schappelschen Mannsstamms Hans Sebastian Ifflinger v. Granegg, durch seine Mutter Ursula ein Enkel Leonhard Schappels, in die schappelschen Lehen und wurde den 5. Jan. 1513 von Herzog Ulrich mit denselben, insbesondere dem ganzen Gericht zu L. und dem Hofe zu Hendelbronn samt Zugehörden, den Harzwäldern und dem Feckenhäuser oder Schappelsthann belehnt, und von nun an blieb Lackendorf als ein erbliches Mannlehen im Besitze dieser Familie, aus welcher zuletzt noch den 4. April 1828 der Freiherr Joseph Karl Ifflinger von Granegg damit belehnt wurde, und zwar mit dem „Lehen Lackendorf mit Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser und aller Zugehör, desgl. einem Hof zu Hendelbronn,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Rottweil. H. Lindemann, Stuttgart 1875, Seite 472. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OARottweil0472.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)