Seite:OASpaichingen0184.jpg

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versetzen zu wollen, und ihnen auch den 28. Sept. 1482 als Wappen „einen Schild, überzwerch getheilt, das obere roth und das untere weiß und in demselben untern Theil ein halb gelb Rad mit vier Speichen“ verlieh, was beides ihnen K. Maximilian I. den 16. beziehungsweise 14. Juni 1490 bestätigte (vergl. oben S. 173 und unten bei Spaichingen).

Wenn auch im Allgemeinen die österreichische Gesetzgebung überhaupt hier zur Anwendung kam, so fehlte es natürlich nicht an einer Menge von speziellen Ordnungen und Vorschriften gerade für diesen Landestheil. So wurden die rechtlichen Verhältnisse im Innern der Grafschaft, die Rechte und Pflichten der Regierung und der Unterthanen in umfassenderer Weise geordnet durch die sog. Neue Ordnung vom 20. Sept. 1514. Dieselbe war ein zwischen Kommissären K. Maximilians I. und der Unterthanen vereinbarter Vertrag und verbreitete sich über das Recht zu öffentlichen Versammlungen, die Obrigkeit, Gericht (persönlichen Schutz beim gerichtlichen Verfahren,[1] Rechnung, Vogtei, Abgaben, Gewerbs- und Sittenpolizei, Kleidung, Zünfte u. s. w. Unter der Regierung K. Ferdinands I., welcher überhaupt durch eine Reihe von Ordnungen, so z. B. die Hofgerichtsordnung vom 2. Dez. 1547, die Vogtgerichtsordnung vom 22. April 1550, die Frevel- und Strafordnung vom 31. Mai 1555, die Fischerordnung vom 30. Aug. 1558 u. s. w., gesetzgeberische Thätigkeit entwickelte, wurde diese Ordnung den 4. Nov. 1541 „weiter erläutert, gemildert und gestellt“. Übrigens gab es auch langwierige Streitigkeiten zwischen der Regierung und den Unterthanen der oberen Herrschaft, insbesondere wegen der von den letzteren zu reichenden Leistungen; sie übergaben deßhalb im J. 1697 dem K. Leopold I. 36 Beschwerdepunkte, welche den 22. Juli 1708 zu Innsbruck entschieden wurden. – Die Justiz wurde durch die oberen und niederen Ämter zu Rottenburg, Spaichingen, Horb, Schömberg, Schramberg, Oberndorf und Werenwag verwaltet, die Appellation ging aber an das k. k. vorderösterreichische Appellationsgericht.

Mit den anderen schwäbisch-österreichischen Landen hatte auch


  1. Als Curiosum kann erwähnt werden, daß im J. 1511 der Scharfrichter der Grafschaft, Hans aus Brabant, bei der Regierung zu Innsbruck mit dem Gesuch einkam, daß sein Jahreslohn, der nur 14 bis 15 Pfund betrug, erhöht und ihm die. h. Sacramente wie anderen christlichen Menschen mitgetheilt würden, was ihm aber beides abgeschlagen wurde. (Mone Anzeiger, 1837 S. 111.)
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0184.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)