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im Jahre 1795 namentlich eine solche durch den nachmaligen Forstrath Reitter, in Folge deren im Jahre 1796 umfassende neue Vorschriften zur Emporbringung des ruinirten Waldes ergingen und sogar der rechte Hau wieder hergestellt wurde. Die Anordnungen, besonders die letztere, hatten aber den gewünschten Erfolg nicht und konnten ihn bei dem Mißverhältniß zwischen dem Ertrag des rechten Hau’s und der Einwohnerzahl nicht haben. Die bedeutende Verminderung des Wildstands, welche unter der Regierung der Herzoge Ludwig Eugen und Friedrich Eugen eintrat und durch die Revolutionskriege wesentlich gefördert wurde, war nur von kurzer Dauer. Zu Anfang des 19. Jahrhunderts wurde der rechte Hau wieder abgestellt, auch von dieser Zeit an mit Nachdruck gegen das Rugungshauen und gegen das Übermaß der Waldweide eingeschritten. Die Zahl der schädlichen Waldfrevel nahm aber fortwährend eher zu als ab, und konnte, obwohl man zum Zweck ihrer Bewältigung im Jahr 1818 den Schönbuchwald vorübergehend an 3 verschiedene Forstämter vertheilte, auf einen mit Erhaltung des Waldes vereinbaren Stand erst gebracht werden, als vom Jahr 1820 an zu gänzlicher Beseitigung der Nutzungsbefugnisse der Schönbuchgemeinden auf dem Wege der Ablösung durch Waldabtretung, oder wenigstens zur Fixirung derselben geschritten wurde, eine Maßregel, weiche bis zum Jahr 1844 fast bei sämtlichen Gemeinden durchgeführt war und, wenn sie auch von Seiten des Staats mit großen Opfern erkauft werden mußte,[1] doch die Wiederemporbringung der tief gesunkenen Ertragsfähigkeit des Schönbuchs ungemein förderte und gleichzeitig in hohem Grade zu Hebung des Wohlstands der abgefundenen Gemeinden beitrug. Die einzige Gemeinde, welche sich weder zu Ablösung, noch zu Fixirung ihrer Schönbuchnutzungen herbeiließ, Dettenhausen, übt dieselben noch auf Grund der alten, obwohl durch das Herkommen manchfach modificirten Befugnisse aus, nicht zum Vortheil der ökonomischen Lage, noch weniger des sittlichen Zustands ihrer Angehörigen. Gleichzeitig mit den eigentlichen Schönbuchrechten kamen die auf den vormals kirchenräthlichen Waldungen haftenden Servituten zur Ablösung. Da nach dem Antritt der Regierung des Königs Wilhelm im Jahre 1816 auch der Wildstand wieder erheblich verringert wurde[2] und im Jahr


  1. Den Gemeinden im Oberamtsbezirk wurden für ihre Schönbuch-Nutzungen 2895 Morgen Staatswald abgetreten.
  2. Die im Jahr 1795 noch geringe Menge des Wildes war schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts wieder auf eine übermäßige Zahl gesteigert und z. B. bei der am 9. November 1812 nächst Bebenhausen abgehaltenen Festinjagd wurden 277 Stück Hochwild, 211 Stück Reh- und 223 Stück Schwarzwild erlegt. Im Jahr 1815 wurde selbst ein beträchtlicher Theil der Reviere Bebenhausen und Einsiedel zu einem Roth- und Schwarzwildpark eingerichtet, welche aber zu Anfang des Jahrs 1818 wieder eingingen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tübingen. H. Lindemann, Stuttgart 1867, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OATuebingen_143.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)