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war, in Hellerzinsen, Fruchtgefällen, Gefällen an jungen Hühnern und Gänsen, Rauchhennen; in Vaihingen kommt auch eine Abgabe von Salz vor. Bodenwein war nicht sehr häufig, ebenso Theilgebühren. Dagegen finden sich Landachten (zelgliche Gülten) beinahe allenthalben. – Die Erhebung der Abgaben geschah auf die schonendste Weise, so wurde z. B. den Einwohnern von Groß-Glattbach, nachdem sie Im Jahr 1795 die Erlaubniß zu uneingeschränkter Zertrennung ihrer Lehengüter erhalten hatten, das Zugeständniß gemacht, daß ohne Aufstellung von Trägern jedem Besitzer seine Schuldigkeiten an Zinsen und Gülten zusammen geschrieben und künftig von jedem einzelnen erhoben werden sollen. – Frohnen waren allgemein verbreitet. Die Bürger zu Vaihingen mußten gegen eine sehr geringe Entschädigung Frucht und Wein nach Stuttgart führen. In den früher dem Kloster Hirschau zugehörigen Orten war die Verbindlichkeit, den Wein dorthin zu führen, überall vorgesehen, übrigens wird, nach dem Lagerbuch von 1685, „den Maiern und ihren Knechten, in Zeit, und wenn sie also fürsezen und frohnen, Suppen und Brei, auch ein ziemlicher Trunk mitgetheilt und gegeben". Ein Beispiel von Regulirung der Frohnverhältnisse aus späterer Zeit kommt in Mühlhausen vor; die Bürger daselbst hatten früher jährlich nur 3 Tage zu frohnen, durch Vergleich von 1695 aber haben sich dieselben gegenüber der Freifrau v. Stein verbindlich gemacht gegen Nachlaß von etlichen tausend Gulden, welche sie „bei denen schwehren Kriegszeiten um sich des äußersten Elends und Hungers zu erwehren", von ihrer Herrschaft nach und nach empfangen, künftig 6 Tage, Weiber 2 Tage und zwar „ohne alle Kost und umsonst" zu frohnen.


D. Zehnten.

Die großen Zehnten standen dem Staat theils ursprünglich, theils als Rechtsnachfolger der Klöster Herrenalb, Hirschau und Maulbronn, und des Deutsch-Ordens (in Vaihingen theilweise) in den meisten Orten allein zu. Von den vielfach getheilten großen Zehnten auf der Markung der Oberamts-Stadt gebührte einiges dem dortigen Hospital und dem Armenkasten, sowie der Stiftungspflege Klein-Glattbach. – In Ensingen bestanden ebenfalls mehrere besonders versteinte Zehntbezirke, von welchen auf einem der Staat allein zehntberechtigt war. Auf dem zweiten, etwa 216 M. haltenden Districte gebührten dem Staat 11/27, und dem Hospital Vaihingen 16/27. Den s. g. Meßnerzehnten von je 20 Morgen in jeder Zelg bezog 5 Jahre der Staat und 5 Jahre die Stiftungspflege Klein-Glattbach. Auch zu Enzweihingen traten neben dem Staat auf besonderen Districten

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Vaihingen. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAVaihingen0058.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)