Seite:OberamtNeresheim0139.jpg

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Thannhausen, das O.A. Neresheim mit der Klostervogtei, Markt Hohenburg mit Bissingen und das Kastenamt Flochberg (von Oet.-Baldern bestritten). Dazu kam I, 2.

3) Oet.-Baldern und Katzenstein: a) Schloß und Amt Baldern mit Zöbingen und der Gerichtsbarkeit in Röttingen; Amt Dunstelkingen. b) Schloß und Amt Katzenstein, Schloß und Amt Aufhausen a. d. Eger und Einkünfte zu Röttingen.

Das Gesamtfürstenthum wurde 1806 der Krone Bayern unterworfen, 1810 ein Theil an Württemberg abgetreten (was oben gesperrt gedruckt ist). Eine besondere Declaration der standesherrlichen Verhältnisse Oettingens im Königreich Württemberg kam nicht zu Stande. Die Gemeinden des Oberamts Neresheim erhoben bei der Kammer der Abgeordneten 1845 Klagen über das Verfahren der Wallersteiner Grundherrschaft, wider die Prinz Karl von Oet.-W. eine Gegenerklärung ausgehen ließ; das Jahr 1848 brachte die Ablösung.

Die Oettingenschen Besitzungen waren meist alodial oder Reichslehen, einiges ging von Ellwangen zu Lehen: Baldern mit Lippach und einzelne Güter zu Ober-Riffingen, Dehlingen und Utzmemmingen. 1586 sollte Graf Wilhelm sen. von Oettingen wegen Geleitsstreitigkeiten auf einer Jagd mit Herzog Ludwig von Württemberg die Äußerung gethan haben: „der lose, nichts werthe, verlogene Pfaff von Ellwangen.“ Obgleich der Graf dessen nicht geständig war, wollte ihn der Propst feloniae causa seiner Lehen verlustig erklären. Doch wurde vermittelt, aber erst 1601 brachte der Bischof von Augsburg eine volle Wiederversöhnung und Wiederbelehnung zu Stande.

Die uralte Grafschaft Oettingen, durch die brenzgauische Vogtei Neresheim erweitert, hätte alle Anlage gehabt ein geschlossenes, sehr bedeutendes Fürstenthum zu werden, welches tief ins Württembergsche hineingereicht haben würde, vgl. O.A. Aalen S. 125. Die fortdauernden Erbtheilungen, Verkäufe u. s. w. traten hindernd in den Weg und nur langsam, besonders 1495 und 1521, band man sich durch Erbeinigungen einigermaßen die Hände. Das Primogeniturrecht wurde in der Spielberger Linie erst 1695 eingeführt, in der Wallersteinschen erst im Anfang des 18. Jahrhunderts.

Die Grenzen der Grafschaft wurden 1725 gegen die Kommende Kapfenburg, Kloster Neresheim und das Herzogthum Württemberg, 1746 gegen Brandenburg-Onolzbach festgestellt, 1764 gegen Ellwangen. Innerhalb der Grafschaft war von den alten Zeiten her ein Landgericht in Ausübung geblieben, das z. B. auf der Goldburg und zu Kirchheim manchfach gehalten worden ist. Eben dadurch erhielt sich auch die Erinnerung an die alten Grafschaftsrechte und im 16. Jahrhundert entstand deßwegen das Bestreben der Grafen von Oettingen, innerhalb der von ihnen vorausgesetzten Grenzen der

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0139.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)