Seite:OberamtTuttlingen0223.jpg

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Gestadt hatte, und besagt, daß die von Tuttlingen in dem Wald oder Gehölz Koppenhan, sowie in dessen, in ihren, deren von Tuttlinger Markung, Zwingen und Bännen gelegen, frei zu pürschen und also zu jagen, zu hagen, zu schießen und all ander Waidwerk, freien Pürschern zugehörig, zu üben, zu treiben, gut Fug, Macht und Gewalt haben. Diese Beschreibung wird vervollständigt durch ein Zeugenverhör, welches der württemb. Rath Gadner 1570 vornahm und wonach der Bezirk auf 1/2–1 Meile rings um die Stadt sich erstreckte. Die Einwirkung Württembergs auf diese freie Pürsch machte sich stets geltend und von einer Beziehung zu Kaiser und Reich ist nicht die Rede. Die Herzoge ertheilten stets besondere Erlaubnis zu der periodisch vorgenommenen Pürschrenovation und zu den damit verbundenen feierlichen Umzügen längs der Grenzen. Herzog Friedrich machte den Tuttlingern ernste Vorwürfe darüber, daß sie in einem Streit mit dem Grafen von Zollern ihr Freipürschrecht nicht gehörig gewahrt hätten. Bei der versuchten Aufhebung 1709 wurde Tuttlingen wie auch Sulz wesentlich milder behandelt denn die übrigen Städte, wahrscheinlich aus dem gleichen negativen Grunde, weil bei der Isolirung des Bezirks und seiner Angrenzung an andere Freipürschgebiete die Verwandlung in einen Forst behufs strengerer Handhabung der Jagdpolizei doch nicht viel genützt haben würde (s. aber auch unter Tuttlingen). Wagner, Jagdwesen in Württemberg S. 86. 1

1490 ward dem Kaspar von Klingenberg das Jagen in Tuttlinger Aichen aus Gnaden auf Widerrufen von Nellenburg gegönnt, ebenso der Breunlinsberg und Seitingerberg (St. Arch.) Die Jagdgerechtigkeit zu beiden Seiten der Donau bis an das Nellenburger und Enzbergische Gebiet sprach Österreich an; dieser Bezirk wurde 10. Sept. 1516 dem Vogt zu Tuttlingen Hans von Karpfen zu einem Gnadenjagen verliehen und von da an jährlich das Forstamtsgeld von Tuttlingen in’s Rentamt Spaichingen bezahlt. Dieser Distrikt begriff den Wald Tuttlinger Aichen bis nach Wallenburg, doch nicht über das Ursenthal hinüber, den Wald in Wittau und den daran liegenden am Bransteig, nebst dem Wald Koppenhan. Die Jagd um Hohentwiel gab H. Christoph 19. Nov. 1551 dem Hans Kaspar von Klingenberg; dieselbe ward aber von Österreich wegen Nellenburg angefochten und vielfach gestört. Von 22. April 1749 bis 1770 war die Jagd im Hohenbergischen an die im österreichischen Jagdbezirk liegenden Orte um jährliche 1500 fl. verpachtet, wovon

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0223.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)