Seite:OberamtTuttlingen0341.jpg

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Geld nehmen darf. Jede leibeigene Person gibt jährlich eine Henne oder das Geld dafür. Aus jedem Hause zu Hausen, woraus Rauch geht, fällt jährlich eine alte Henne, davon bloß der Pfarrer, Vogt und Schulmeister befreit ist und Kindbetterinnen zur Zeit der Einsammlung. (Häuser in Hausen sind es 1668: 22). Jeder der nicht zu Hausen wohnt und darin erbt, gibt den zehnten Abzug. Die Auslösungsgerechtigkeit bei Verkäufen von Lehen ist an die Herrschaft ein Goldgulden und ein Paar lederne Handschuhe. Der große Fruchtzehnten von Hausen gehört zu Karpfen, der Heu- und Öhmdzehnten steht zur Pfarrei Hausen, desgleichen der Kleinzehnten.

Vor der Reformation 1535 war die Pfarrkirche zu Hausen die Mutterkirche von Gunningen (s. das.); darum wechselte die Präsentation auf die Pfarrei zwischen der Herrschaft Karpfen und dem Abte von St. Georgen. Nach dem Jahr 1536 ist dieses Kloster Patron bloß von der Filialkirche von Gunningen und hat kein Recht mehr auf die Pfarrei Hausen.

In Rietheim, wo alle dieselben Verpflichtungen wie bei Hausen bestanden, geben Männer und Frauen, Freie oder Leibeigene den Todesfall, zusammen jährlich 3 fl. Als Hauptfall von Leibeigenen gelten ebenfalls die Bestimmungen für Hausen. Die Leibeigenen geben jährlich auch eine Henne.

Die Pfarrei Rietheim hat vor der Reformation ein Kaplan von Tuttlingen ad S. Martinum versehen; nach dem Jahr 1536 wurde Rietheim von Hausen aus gegen 8 fl. und 18 Scheffel Dinkel und sodann 3 Scheffel 6 Viertel Dinkel, welche von den Bauern zu Rietheim zu leisten waren, versehen. Der Heilige, einst für sich bestehend, ist von den Herren von Karpfen bis auf den Letzten an die Herrschaft gezogen und von da an alle Kosten für Kirche und Kult von dieser bestritten worden. Aller Zehnten zu Rietheim gehört zu Wirtemberg.“

Die Widerhold’sche Familie erwarb aber auch die wirtembergischen, vormals karpfischen Lehengüter Karpfen und Rietheim. In Anbetracht ihrer Verdienste um Wirtemberg ohne Zweifel gab man diese, welche 1670–73 zu 30–33.000 fl. angeschlagen wurden, zur Hälfte dieses Preises ab. 1681 kaufte Anna Justina von. W., Tochter Jo. Ge. von W. und der Anna Sabina geb. v. Karpfen das untere Schloß Rietheim sammt Vorhof, Gesindehäusle, Scheunen, 2 Stallungen, 3/4 Mannsmahd Baum- und 1/2 Vrlg. Krautgarten, 35 Mannsmahd Wiesen, 200 und etliche 20 gebaute und ungebaute Jauchert Äcker, 100 Jauchert

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0341.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)