Seite:OberamtTuttlingen0382.jpg

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und Hans Rudolf III., und fünf Töchter, Anna, Amalia, Ursula, Veronika, Magdalena. Friedrich VII. wird erstmals belehnt 1536, war vermählt mit Apollonia Ottilia Schad von Mittelbiberach, aus welcher Ehe ein Sohn Joachim hervorging, welcher 1551 minderjährig starb. Der Vater war 1548 gestorben und hatte ihm die Hälfte der allodialen Besitzungen der Herrschaft hinterlassen, was aber nach Joachim’s Tod Hans Rudolf III. an sich zog und dadurch einen Rechtsstreit mit der Apollonia Schad und ihren Erben veranlaßte, welcher, für die Familie verderblich, bis 1580 sich fortspann, wo er am 21. April durch Vergleich vor dem K. Hofgericht zu Rottweil sein Ende fand. Apollonia war ohne Zweifel in zweiter Ehe mit Konrad Ifflinger von Granegg verheirathet, indem auch dieser an seine Stiefsöhne von Enzberg gerichtliche Forderungen 12. Juni 1596 erhebt. Hans Rudolf III. war vermählt mit Agatha von Neideck und Magdalena von Hornstein. Er starb um 1584 und hatte zwei Töchter, Margaretha und Agatha, und sechs Söhne, Hans Jakob, wahrscheinlich unvermählt gestorben, Hans Friedrich I., vermählt mit Marianne von Thurn, Hans Rudolf IV., vermählt mit Margaretha Ursula von Ulm, starb kinderlos 27. April 1611; Wendel, Deutschkomthur in Villingen; Hans Sigmund, Alleinherr 1613, vermählt mit Anna Gremlich von Jungingen und Veronika Segesser von Braunegg, und Bruno, welcher 14. Februar 1613 ledig verstarb. Hans Sigmund, Hans Rudolf und Bruno wurden erstmals belehnt 1584. Auch Hans Friedrich I. war frühe gestorben und hatte einen Sohn gleichen Namens hinterlassen, der mit seinen Oheimen belehnt wurde. Die nächste Generation bilden Hans Friedrich II. und Hans Rudolf V., Söhne Hans Sigmund’s, jener vermählt mit Maria Anna von Herbstheim, starb 25. Juni 1661; dieser, mit Anastasia von Breitenlandenberg, starb 18. Juni 1642. Sie waren beim Tode ihres Vaters (1619) minderjährig und standen unter Vormundschaft Balthasars von Hornstein und Beat Jakob Segesser’s von Braunegg. Sie theilten 1631 unter sich die Herrschaft zu gleichen Theilen. Als Hans Rudolf V. starb, hinterließ er eine Tochter, Maria Franziska, Seitens welcher nebst ihrer Mutter ein Erb- und Rechtsstreit gegen Hans Friedrich II. entstand, der bis 1653, wo der Gant gegen letzteren ausbrach, (s. Mahlstetten, Stetten) fortdauerte. Damals betrug die Schuldenlast etliche und sechzig tausend Gulden. 9. Februar 1665 werden an Matthäus von Herbstheim auf 4000 Gulden

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 382. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0382.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)