Seite:Oberamt Ehingen 043.png

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Unter den Hauptgebäuden befinden sich: 1 landesh. und 14 grundh. Schlösser, unter den öffentlichen sind 76 Kirchen und Capellen und 45 Schulhäuser, aber nur 2 Rathhäuser, da außer den Städten Ehingen und Munderkingen kein einziger Ort ein Rathhaus hat, ausgenommen Untermarchthal, wo Rath- und Schulhaus verbunden sind.

Von den Gebäuden gehören dem Staat 341/2, den Körperschaften 281, den Grundherrn 2101/2, den Einzelnen 4479.

Auf 1 Wohnhaus kommen nahe an 7, in der Stadt Ehingen etwas über 7 Menschen.

Der Anschlag sämmtlicher Gebäude, so weit sie steuerpflichtig oder versichert sind, ist:

a. nach dem Cadaster 2.280.690 fl.
b. nach der Brandversicherung 2.378.500 fl.

Da die Zahl der steuerpflichtigen Gebäude 4713 und die in der Brandversicherung stehenden 4858 ist, so macht im Durchschnitt der Werth von 1 Gebäude nach a. 484 fl., nach b. 490 fl.; demnach bedeutend mehr, als im Oberamt Münsingen.


VI. Nahrungsstand.

1. Vermögen.

Der Bestand des Vermögens in Gebäuden, Grundeigenthum und Vieh ist zum Theil oben, ausführlich aber in den Tabellen dargestellt.

Das Eigenthum von Grund und Boden ist folgender Maßen vertheilt. Es besitzen:

Gärten u.
Länder.
Äcker. Wiesen. Wald. Weiden.
Der Staat 305/8 M. 398     M. 1592/8 M. 61437/8 M. 2647/8 M.
Die Grundh. 2234/8 24193/8 1213     12.9113/8 4115/8
Die Körpersch. 3236/8 19926/8 1413     85286/8 25163/8
Die Einzelnen 23215/8 62.5385/8 15.2083/8 49375/8 16982/8

Die Güter und Gebäude der bürgerlichen Besitzer sind übrigens größtentheils Falllehen. S. Abschnitt VII.


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 043. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_043.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)