Seite:Oberamt Laupheim 247.jpg

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und Stoppelweide wird seit einigen Jahren von der Gemeinde nicht mehr verliehen, im Spätjahr findet noch Viehaustrieb statt.

Da meist mit Kühen und Ochsen, und nur bei vermöglicheren Bauern mit Pferden gepflügt wird, so ist die Pferdezucht nicht bedeutend, dagegen wird die Rindviehzucht (hauptsächlich Allgäuer-Race) gut betrieben; namentlich zeichnet sich das der Gutsherrschaft gehörige Vieh aus, welche auch zur Nachzüchtung einen eigenen Farren hält. Überdieß werden noch drei Farren von einem Ortsbürger gegen Entschädigung von Seite der Gemeinde gehalten. Ein Theil des Milcherzeugnisses wird in der grundherrlichen Käserei verbraucht, welche gute Käse bereitet und in der Umgegend absetzt. Der Handel mit Vieh ist nicht beträchtlich.

Die Schweinezucht ist von keinem großen Belang, doch in neuester Zeit etwas im Zunehmen begriffen; es werden Ferkel und zum Theil auch gemästete Schweine nach Außen verkauft, dagegen führt man jährlich eine Anzahl Bayerschweine ein.

Das gezogene Geflügel wird meist an Händler verkauft.

Die Bienenzucht ist unbedeutend. Die Fischerei, welche neben den gewöhnlichen Weißfischen, Barben etc. zuweilen auch Hechte liefert, steht der Gutsherrschaft zu.

Von den Gewerben sind außer den schon angeführten Mühlen, der gutsherrschaftlichen Brauerei und der Linnenweberei, noch ein Blasbalgmacher und ein Goldschmid zu nennen; die übrigen dienen nur den nöthigsten örtlichen Bedürfnissen.

Neben der Volksschule, an der ein Schulmeister und ein Lehrgehilfe unterrichten, besteht eine im Jahr 1851 errichtete Industrieschule.

Vicinalstraßen sind nach Gutenzell, Schönebürg, Groß-Schaffhausen und Wain angelegt.

Über die Roth führen eine hölzerne Brücke und zwei Stege; außer diesen bestehen auf der Markung noch drei kleinere Brücken, welche über Seitenzuflüsse der Roth angelegt sind.

Der Ort hat das Recht alljährlich drei Vieh- und Krämermärkte (den 3. Mai, den 29. September und den 21. November) abzuhalten, von denen übrigens nur einer von Bedeutung ist.

Über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt s. Tabelle III. Als besondere Stiftungen bestehen: die Klausner’sche für Studirende und Handwerkspersonen mit 1000 fl. Kapital, eine Handwerksstiftung mit 200 fl. und eine Armenstiftung mit 1143 fl.

An der Kirche stehen ein Pfarrer und ein Kaplan, das Patronatrecht zu beiden Stellen hat die Grundherrschaft.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_247.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)