Seite:Oberamt Ravensburg 052.jpg

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Das Gewerbs-Cataster beträgt nach der Revision von 1835

 von Handwerkern und Kleinhändlern 2907 fl. 6 kr.
 Handlungen, Fabriken und Manufakturen 1279 " 48 "
 Mühlen und andern Werken 699 " 42 "
 Wirthschaften 726 " 28 "
 Getränkefabriken 539 " 29 "
Zusammen 6152 fl. 33 kr.

Auf 1 Gewerbenden kommt im Durchschnitt ein Cataster-Ansatz von 2 fl. 39 kr.



VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren und deren Besitzungen.

Die Grundherrschaft im engern Sinne ist zwischen der Krone, der K. Hof-Domainen-Kammer, 3 standesherrlichen und 3 ritterschaftlichen Familien getheilt; den größten Theil besitzt die Krone als Nachfolgerin der Abteien Weingarten, Weissenau und der Stadt Ravensburg.

1) Die königl. Hof-Domainen-Kammer besitzt, wie schon oben angeführt wurde, das vormalige Weingartische Amt Essenhausen, welches die nunmehrige Gemeinde Essenhausen umfaßt, 4366 Morgen groß ist und 296 Einwohner zählt, und die Gemeinde Wilhelmsdorf mit 4814/8 M. und 261 Einwohnern nebst einem Theile von Blümetsweiler, Gem. Zogenweiler.

2) Der Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, mit der Gemeinde Waldburg, als Theil der Standesherrschaft „Waldburg-Wolfegg-Waldsee.“ Sie enthält 1 Dorf, 13 Weiler, 25 Höfe und 9 einzelne Wohnsitze, zusammen 72933/8 Morg. und 1163 Einwohner. Vergl. OA. Waldsee S. 57. Übrigens hat der Fürst nicht in allen Parzellen der Gemeinde die Gutsherrschaft, dagegen hat er sie noch in andern Gemeinden, wo er aber auf die standesherrlichen Rechte gegen Überlassung der erstern verzichtet hat. S. o. S. 4. und

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_052.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)