Seite:Oberamt Saulgau 049.jpg

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Landmann ist ein gewisses Ehrgefühl hervorstechend, das ihn bey allen seinen Handlungen leitet; niedrige Speculationen und Betrug im Handel kommen deßwegen auch selten vor. Einen angenehmen Eindruck macht auch die Höflichkeit, welche man bey den gemeinen Leuten mehr, als irgendwo findet.

Die Hauptvergnügungen sind, wie in ganz Oberschwaben, Scheibenschießen, Kegelschieben, Hochzeitmahle. Selten geht eine Hochzeitfeyer in 2 Tagen vorüber, und die Einlage bey Freyschießen beträgt häufig 12 bis 15 fl.

Zu Saulgau und in der Umgegend findet noch die Feyer des Johannisfeuers statt, welche 8 Tage vor und nach Jacobi gehalten wird, und im Wesentlichen darin besteht, daß die ledigen Leute Holz einsammeln, im Freyen damit ein großes Feuer aufmachen, und darüber wegspringen. Zu Scheer und in der Umgegend ist noch die Sitte, daß die ledigen Mannsleute am Ende des Jahres bey jedem Neuverheiratheten einkehren, dort tanzen, und darauf den Ehemann, wenn er sich nicht von dem Vergnügen loskauft, in dem Orte herumtragen, und am Ende in den Brunnen tauchen.

Wie überall, so wird auch in dem diesseitigen Oberamtsbezirke über Abnahme der Sittlichkeit geklagt. Daß die Anzahl der unehelichen Kinder nicht gering ist, beweisen die oben mitgetheilten Bevölkerungsverhältnisse. Trauriger ist jedoch die große Anzahl von Diebstählen und Einbrüchen, welche alljährlich zur Untersuchung und Bestrafung kommen, und wozu sich nicht selten noch Brandstiftungen gesellen. Die vielen Menschen, welche bey dem herrschenden Lehenssystem von dem Grundbesitze ausgeschlossen und ohne eigenes Heimwesen bleiben und die vereinzelten Wohnplätze werden als Hauptursachen betrachtet. Um die Unsicherheit nicht noch zu vermehren, sehen sich die Bewohner der einzelnen Höfe in Nothwendigkeit versetzt, schlechten Menschen Unterkunft zu geben, welche auch ungescheut und drohend verlangt wird.

Rechtsstreitigkeiten und Gantungen können bey dem Mangel an Eigenthum nicht häufig vorkommen. Die meisten Rechtsstreitigkeiten betreffen Servituten, oder sie sind Folgen

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 049. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_049.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)