Seite:Oberamt Wangen 079.jpg

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in seinem Gebiet nur Unterthanen mit eigenem Grundbesitz, keine Lehensleute. Auch in den standesherrlichen Bezirken, namentlich in der Gem. Eglofs sind eigene Güter nicht selten. In der Hauptsache sind die Lehensformen dieselben, wie im übrigen Oberschwaben und wie sie namentlich in den Oberamts-Beschreibungen von Waldsee und Ravensburg beschrieben worden sind. Falllehen mit Belehnung auf beide Ehegatten sind allgemein, Erblehen höchst selten,[1] wiewohl das Lehen in der Regel auf der Familie bleibt und dem Erstgeborenen verliehen wird. Auch Belehnungen der Nachgeborenen, selbst der Adoptivsöhne, kommen vor. Immer haben die Nachgeborenen auf dem Hof ihre unangefochtene Heimath. Die Frohnen – die Jagdfrohnen ausgenommen – und die Leibeigenschaftsabgaben (Mortuarien und Manumissionen) waren größtentheils schon seit früherer Zeit fixirt und normirt. Ihre Ablösung wird von dem Pflichtigen gerne angenommen und ist fast durchgängig vollzogen. Übrigens gehört der Oberamtsbezirk hinsichtlich der Grundlasten unter den Oberämtern des Donaukreises zu den am wenigsten beschwerten; dieselben übersteigen um Weniges den Durchschnitt der Grundlasten im ganzen Lande. Nach der Tabelle IV. betragen die Grundlasten des Oberamts, mit Ausschluß des grundherrlichen Katasters, 20.094 fl. 38 kr. und mit Beirechnung des im Kataster abgezogenen Fünftheils 25.118 fl. 17 kr. Die Frohn- und Lehenlasten sind theilweise nicht gering, wiewohl auch hier die Dienste des Bauern immer wieder durch ansehnliche Gegenleistungen des Lehensherrn, namentlich an Brenn-, Bauholz und Torf erleichtert werden. Eigenthümliche Titel gab es mehrere, z. B. das Kälbergeld im Wurzachschen Antheil am Kißleggschen und im ehem. Stift Isny, wo die Lehensleute die Kälber, welche sie nicht zum Nachziehen anbinden wollten, dem Lehensherrn anzeigen und um einen geringen Preis ihm überlassen oder gegen eine Abgabe an Geld für den freien Verkauf auslösen


  1. In der ganzen Vogtei Kißlegg z. B. finden sich nur zwei Erblehen, eines in Reipertshofen (Gem. Emmelhofen), das andere in Kißlegg.
Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 079. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_079.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)