Seite:Oberamt Wangen 163.jpg

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Bestimmung, daß für immerwährende Zeiten von der Winterfuhr 1 fl. an Geld an den Spital zu entrichten ist. Nur von Malaichen und Mühlhalden beträgt das Surrogat weniger; und in Linzgis participirt die Pfarrstelle Eisenharz ungefähr zur Hälfte, im Thal die Pfarrstelle Eglofs zu einem kleinen Theil. Für diesen Zehntgeldbezug hat der Hospital dem Pfarrer in Eglofs 466 fl. jährliche Geldbesoldung zu verabreichen. In gleicher Weise (1 fl. in Geld von der Winterfuhr) bezieht die Stadtpflege Wangen die Zehenten von Bühl, Goldbach, Hummelberg, Schönenberg, Stall, Straß und Zellers. In Gründels, Isnyberg und Osterwaldreute ist der Graf Quadt zu Isny Zehntherr. Zehntfrei sind Geratsreute, Halden und Loch. In kirchlicher Beziehung ist der größere Theil der Gemeinde der Pfarrei Eglofs zugewiesen; bei den Parzellen, welche nach Deuchelried, Eisenharz, Isny und Wangen eingepfarrt sind, wird dieß unten besonders bemerkt werden. Schulen sind zwei im Bezirke, die Pfarrschule in Eglofs und die Filialschule in Bühl, und zwar letztere für die Parzellen: Aschen, Geratsreute, Goldbach, Grub, Hochberg, Hummelberg, Laidratz, Lochhammer, Schönenberg, Stall, Straß und Zellers. Die übrigen nicht nach Eglofs eingepfarrten Filialisten sind nach ihren respektiven Pfarrorten schulpflichtig.

Der Gemeindebezirk bildet mit den Gem. Siggen und Göttlishofen und einzelnen Parzellen der Gem. Eisenharz die theils standesherrlichen, theils ritterschaftlichen Besitzungen des Fürsten von Windisch-Grätz (früher die Reichsgrafschaft Eglofs mit dem Reichsrittergut Siggen), über dessen geschichtliche Verhältnisse hier das Nöthige gesagt werden muß. Eglofs erscheint zum ersten Male in der merkwürdigen, vielbesprochenen Urkunde, welche Kaiser Friedrich II. im April 1243 in Capua dem Graf Hartmann von Gröningen ausstellte, der die Grafschaft im Albegau mit der Burg Megelolves,[1] Leuten, Gütern und


  1. Die frühere Schreibart war gewöhnlich Meglofs, auch Meglos, selbst Megletz. Letzteres ist noch heute die Aussprache des gemeinen Mannes. Das M ist nichts anderes als ein Rest des Artikels mit der Präposition, im oder zum Eglofs. Denn es ist eine Eigenthümlichkeit des Allgäuer Dialekts, gewisse Ortsnamen, wenn sie von Personen genommen sind, mit dem Artikel zu verbinden. Schon in alten Schriften steht z. B. zum Isenharts. So hört man noch jetzt Mofflings statt Offlings, Melitz statt Elitz (wie auch in einer alten Urkunde steht), bisweilen wird sogar ein W aus dem M; so wechselt noch jetzt Mellbrechts mit Wellbrechts für das ursprüngliche Ellbrechts (Edelbrecht). Passendere Analogien, als Schmid in seinem Schwäb. Wörterb. S. 157 und 604 gibt, bietet d’Anville Handb. der mittleren Geogr. Vorr. S. XXI, Nürnb. 1782. – Die Literatur der reichsfreien Gemeinde Eglofs s. bei Dachenröden Staatsrecht der freien Reichsdörfer S. 165 und Hugo Zeitschrift für Archivkunde u. s. w. II, 3. S. 478 f.
Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_163.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)