Seite:Oberamt Wangen 208.jpg

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die Reichsanlagen, Türkensteuer u. s. w. zu tragen gehabt und war noch überdieß durch schlechte Verwaltung so zurückgekommen, daß es im Jahr 1607 an 50.000 fl. Schulden hatte. Vollends wurde es durch den Brand von 1631 und die totale Ausplünderung 1646 seinem Untergange nahe gebracht; allein die Unterstützung, die es bei seinen Ordensmitbrüdern fand, und eine Reihe kluger und sparsamer Prälaten (Dominikus, Theodorich, Alphons, 1650–1689) bewirkten eine Herstellung des Wohlstandes, der den früheren übertraf, aber auch den Wunsch rege machte, gleich so vielen andern schwäbischen Stiftern, reichsunmittelbar zu werden – ein Wunsch, der das Kloster in einen fast hundertjährigen Kampf mit seinen Schirmvögten, den Truchsessen, verwickelte. Es ging siegreich aus demselben hervor, da die Äbte die öfteren Geldverlegenheiten ihrer Vögte klug zu benützen verstanden. Schon im Jahr 1652 fingen die Streitigkeiten zwischen Graf Johann Ernst und Abt Dominikus an, die so weit gingen, daß ersterer das Kloster mit bewaffneter Hand besetzte (1662), und die erst 1675 einigermaßen beigelegt wurden. Im Jahr 1693 kam zwischen dem Gr. Christian Franz und dem Abt Michael ein Hauptvergleich zu Stande, nach welchem der Abt gegen Auswärtige sich Reichsprälat nennen darf, und ihm die niedere Gerichtsbarkeit und das Besteuerungsrecht gegen eine jährliche Abgabe von 100 fl. über die alten Stiftungsgüter, und das Dinggericht über die Leibeigenen zugestanden wird, dagegen das Kloster mediat von dem Grafen vertreten bleiben und 3300 fl. bezahlen sollte. Dieser Vergleich wurde zu Gunsten des Klosters 1720 und 1728 dahin erweitert, daß ersteres gegen Bezahlung von 22.300 fl. die hohe Gerichtsbarkeit innerhalb der Klostermauern, die Vogteirechte und niedere Gerichtsbarkeit in mehreren dem Kloster gehörigen Gütern, und das Recht, Glashütten zu errichten, erhielt. Allein auch dieser Vergleich endigte die Streitigkeiten nicht, vielmehr kam es 1740 zu einem neuen Proceß, der endlich 1750 dahin verglichen wurde, daß das Kloster dem Grafen Eusebius Karl, Fürst-Bischof von Chiemsee, als damaligem Herrn von Trauchburg eine Schuld von 58.000 fl. nachließ und ein Darlehen von 100.000 fl. auf die Grafschaft Trauchburg machte, dagegen die hohe Gerichtsbarkeit mit dem Recht, Stock und Galgen zu haben, über sämmtliche Klosterbesitzungen, als die kathol. Vorstadt Isny, Herrenberg, Adelegg, Eisenbach und Blockwiesen, besitzen und reichsunmittelbar seyn sollte. Kaiser Joseph bestätigte 1762 diesen Vertrag: doch gab es noch einige Anstände, die im Jahr 1781 durch einen neuen Vertrag zwischen den Grafen von Waldburg-Zeil und dem Kloster gehoben wurden. Ersterer erhielt 50.000 fl. und mehrere im Trauchburgschen gelegene Klostergüter (1106 Winterfuhren); wogegen

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Beschreibung_des_Oberamts_Wangen: Beschreibung des Oberamts Wangen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1841, Seite 208. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Wangen_208.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)