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1768) ist, dieses selbst aber im wesentlichen den Text des falschen Diploms Ottos III. (St. 887) wiederholt. Das künstlich befestigte Siegel an der Nachzeichnung eines Diploms von Simons Hand aus dem Anfange des 11. Jahrhunderts ist sehr defekt. Der Rand, Umschrift und weitere Stücke fehlen. Erhalten ist so ziemlich die sitzende Figur des Königs, doch von Wurmlöchern und Rissen durchzogen. Trotz dieser geringen Überreste läßt sich erkennen, daß das Siegel identisch mit dem gefälschten Siegel Heinrichs III. (II, Taf. 39, 4) ist, das dem echten Siegel Heinrichs III. (I, Taf. 14, 1) nachgebildet wurde. Vgl. Bendel a. O. S. 20 (II, Taf. 33, 3).


2. Or. Staatsarchiv Marburg.     931 Juni 9.     St. 32. Mon. Germ. DD, S. 64, No. 29.

Falsches, wenn auch altes Siegel, durch zweifaches Aufdrücken des Stempels unkenntlich gemacht, wohl das eines Abtes, an echter Urkunde (II, Taf. 33, 4).


3. Or. Henneberg. Gemeinschaftliches Archiv Meiningen.     933 Juni 1.     St. 42. Mon. Germ. DD, S. 69, No. 35.

Die Urkunde ist Nachzeichnung eines Originaldiploms Heinrichs I. aus dem 12. Jahrhundert, es läßt sich aber nicht mehr erkennen, von welchem der damaligen Schreiber es stammte. Das Siegel im Stil des 12. Jahrhunderts. Die Figur ein halbes Leibstück mit Königskrone, in der Linken ein Schwert, in der Rechten ein Zepter haltend, was auf ein Gerichtssiegel schließen läßt (II, Taf. 33, 5).


Otto I.


1. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     947 Jan. 15.     St. 141. Mon. Germ. DD, S. 166, No. 85.

Die Mon. Germaniae halten das Diplom für eins „zweifelhafter Geltung“. Vielleicht dürfte es sich noch als Fälschung erweisen lassen. Man hielt das Siegel für echt, obgleich man annahm, daß es auch mit der Besiegelung ungünstig stehe, da das Siegel Ottos I. 6 (I, Taf. 7, 7) erst seit dem Jahre 972, dann von seinem Sohne in den Jahren 973–983 (I, Taf. 8, 5) angewendet worden sei. Eine nähere Vergleichung ergibt jedoch, daß das Siegel, wie Bild und Umschrift zeigen, mit beiden Siegeln nicht übereinstimmt, sondern eine schlechte durch Abdruck oder Abguß von einem echten Siegel bewirkte Nachahmung ist (IV, Taf. 78, 5).


2. Or. Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien.     959 Juni 8.     St. 264. Mon. Germ. DD, S. 595, No. 441.

Urkunde aus dem Ende des 11. Jahrhunderts. Im Grunde eine Erweiterung von St. 263, das nicht allein als Diktatvorlage, sondern auch als Schreibmuster für das Echatokoll gedient hat, während die Schrift des Kontextes Benutzung eines Diploms der Salier verrät. Anlaß zu der Fälschung scheint die Schenkung Heinrichs III. (St. 2347) gegeben zu haben. Das Siegel ist falsch. Der König auf dem Throne sitzend, in der erhobenen Rechten einen Stab mit Lilie, in der Linken eine kleine Weltkugel haltend (II, Taf. 33, 6).


3. Or. Fürstliches Archiv zu Wernigerode.     960 Sept. 10.     Mon. Germ. DD S. 299, No. 217 (nicht bei Stumpf).

Die Urkunde trägt ein Siegel Ottos III. (I, Taf. 9, 4). Nach den Untersuchungen Wibels dürfte das echte Siegel wahrscheinlich von der heute verlorenen Urkunde Ottos III. für Drübeck (St. 1039a) abgenommen und an die Ottos I. übertragen sein. Ob dieses Diplom Ottos I., wie in der Monumentaausgabe angenommen, selbst sicher Original ist, scheint Wibel nicht über allen Zweifel erhaben, doch spricht allerdings die Nachtragung in der Datierung dafür. Das Monogramm steht eigentümlicherweise auf Rasur. Wibel glaubte anfangs als radiert ein Titelmonogramm Ottos II. oder III. zu erkennen aus den vorhandenen Spuren, wurde jedoch dann aber unsicher und möchte nun glauben, daß ein Monogramm, wie es die Ludwige unter den Karolingern und Heinrich I. führten, dagestanden hat. Ersteres würde ja die Fälschung erwiesen haben, letzteres würde wenigstens ausschließen, daß die Urkunde von einem Kanzleischreiber (LE) geschrieben war (IV, Taf. 83, 5).


4. Or. Staatsarchiv Mailand.     962 April 9.     St. 306. Mon. Germ. DD, S. 626, No. 460.

Fälschung aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts mit Benutzung der Urkunde Heinrichs III. (St. 2220) für die Schrift, für das Protokoll (außer St. 305a entnommenen Datierung) und für einen Teil des Kontextes, für welch letzteren aber auch die Urkunde Konrads II. (St. 1927) verwendet wurde. v. Ottenthal, Reg. No. 319. Das Siegel ist Fälschung nach dem Siegel Ottos III. (I, Taf. 9, 6) (II, Taf. 33, 7).


5. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe.     965 Jan. 13.     St. 347. Mon. Germ. DD, S. 601, No. 445.

Fälschung nach Muster einer Urkunde des 12. Jahrhunderts und nach einem Privileg Ottos II., dem die kaiserliche und kanzlerische Unterschrift und das Titelmonogramm entnommen sind. Aufgedrückt ist ein falsches Siegel: Brustbild en face, Mantel reich verziert, in der Rechten Zepter in ungewöhnlich schiefer Richtung. v. Ottenthal, Reg. No. 369 (II, Taf. 34, 2).


6. Gipsabdruck in der Lepsiusschen Siegelsammlung (Bibliothek) Weimar.     965 Juni 8.     St. 372. Mon. Germ. DD, S. 409, No. 292.     Abb. Falke, Cod. trad. Corb. Taf. 6, 1.

Die Urkunde ist nur aus dem falkeschen Drucke bekannt und ergibt sich als eine der dreisten Erfindungen dieses Fälschers, wenngleich v. Ottenthal, Reg. Ottos I. 393 ohne nähere Begründung die Ausführungen Philippis (Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen II, 1, 82) als grundlose Verdächtigung bezeichnet. Falke brauchte sie, wie Philippi ausführt, als Beleg zu § 324 seine Traditionen. Ihre Zusammenstellung ist, wie es bei dem so kenntnisreichen und in der Urkundenlehre so bewanderten Manne nicht anders zu erwarten war, derartig geschickt gemacht, daß die Urkunde weder bei Stumpf, noch bei Köpke und Dümmler (Otto I. 337) Anstoß erregt hat, dennoch haben ihn Einzelheiten fehlen lassen.

Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0109.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)