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Heinrich III.


1. Or. Reichsarchiv München.     1040 Jan. 17.     St. 2162.

Fälschung, die wohl Anfang des 12. Jahrhunderts St. 2161 nachgebildet ist und von dem Schreiber der Fälschung St. 1520 herrührt. Die Siegelfläche ist nicht horizontal, sondern konvex, die ganze Prägung eine Nachbildung von Heinrich III. (I, Taf. 14, 1), aber geringeren Umfanges, ohne jede Schärfe. Vgl. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III. 1, 389 (II, Taf. 39, 3).


2. Or. Staatsarchiv Düsseldorf.     1040 Jan. 18.     St. 2164.

Original mit unechtem Siegel, von demselben falschen Stempel wie Heinrich I. (St. 30) (II, Taf. 33, 3) für Kloster Werden. Vgl. Wibel im Archiv f. Urkundenf. 3, 88f., 93, 95, 89, 109 und N. Archiv 35, 261 (II, Taf. 39, 4).

Die Bruchstücke der Siegel lassen erkennen, daß St. 2164 und Urkunde Heinrich I. von 931 Febr. 23. (St. 30) mit demselben falschen Siegel besiegelt wurden, auch das falsche Siegel der echten Urkunde Heinrichs II. 1002 Aug. 4 (St. 1315) den beiden Resten sehr ähnlich ist. Die beiden Siegel sind nach dem Muster des ersten Königssiegels Heinrichs III. (I, Taf. 14, 1) gefälscht. Als Entstehungszeit für die im ganzen recht gut gelungenen Machwerke kommt also erst die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts in Betracht. Sind sie nun aber in direkte Beziehung zu den Urkunden selbst zu setzen? Bei Heinrich III. (St. 2164) besteht keine Veranlassung, anzunehmen, daß es nicht vollkommen beglaubigt die Kanzlei verlassen habe, es muß danach ursprünglich mit echtem Siegel versehen gewesen sein, das, abgefallen oder beseitigt, – vielleicht war es zur Beglaubigung der zeitweilig für wichtiger erachteten Fälschung Heinrichs III. (St. 2165) benutzt – durch die Fälschung ersetzt worden ist, ohne das sich Spuren der doppelten Besiegelung erkennen lassen. Ganz dasselbe müßte aber auch mit den Diplomen Heinrichs I. und II. (St. 30 und 1315) der Fall gewesen sein, wenn sie in der uns überlieferten Gestalt, nicht etwa ihre echten Vorlagen, schon zur Zeit der ersten Bestätigung durch Konrad II. (St. 1853), das sich ja auf Diplome Heinrichs I. und II. beruft, vorhanden gewesen sind und ihre volle Rechtsgültigkeit besessen haben, wozu ein Siegel unerläßlich war. Auch hier lassen sich Spuren zweimaliger Besiegelung nicht erkennen, und es fragt sich, ob man nun einfach dasselbe wie für Heinrich III. (St. 2164), d. h. Ersatz des ursprünglichen echten Siegels durch ein erheblich später angefertigtes falsches anzunehmen hat. Einfacher wäre jedenfalls statt dessen die Erklärung, daß man diese falschen Siegel für die gerade hergestellten Fälschungen anfertigte, was also erst in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts der Fall gewesen wäre, und daß man bei dieser Gelegenheit auch das verlorene Siegel des Diplomes Heinrichs III. (St. 2164) ersetzte. Wibel a. O. 92.


3. Or. Reichsarchiv München.     1040 Juli 7.     St. 2197.

Fälschung des 11.–12. Jahrhunderts mit echtem Siegel = I, Taf. 14, 1 (IV, Taf. 84, 1).


4. Or. Haus- und Staatsarchiv Zerbst.     1041 Juli 22.     St. 2218.

Urkunde echt. Daran ein Stück unbeprägten Wachses. Auf der Rückseite Anzeichen künstlicher Befestigung, auf der Vorderseite Spuren von Fingerdruck (II, Taf. 40, 1).


5. Or. Staatsarchiv Marburg.     1041 Aug. 11.     St. 2219.

Ähnlich wie No. 4 ein Stück unbeprägten Wachses an echter Urkunde. Wibel nimmt an, daß ein schon beprägtes Siegel nachher absichtlich wieder mit den Fingern bedrückt worden ist, es müsse daher schon in der Kanzlei geschehen sein. Die Veranlassung zu solchem Verfahren ist ihm einstweilen nicht klar. Zufälliges Zusammentreffen kann es wohl nicht sein, da beide Urkunden No. 4 und 5 im übrigen echt sind (IV, Taf. 79, 5).


6. Or. Landeshauptarchiv Wolfenbüttel.     1043 Mai 22.     St. 2241.

Fälschung des 12. Jahrhunderts. Vgl. Steindorff a. O. 1, 380. Spuren eines verlorenen Siegels nachgeahmt. Steindorff irrt, wenn er sich auf Tab. IV, Fig. 17 bei Harenberg, Hist. Gandersh. 674 beruft. Das schlecht abgebildete Siegel trägt zwar das Jahr 1043, doch ist offenbar die Abbildung nach dem Siegel einer anderen Urkunde aus demjahre 1043 hergestellt, denn an St. 2241 hat das Siegel immer gefehlt und Harenberg hat es schon im Jahre 1734 vermißt: Unde conjecturam duco, clericum Gandershemensem diploma nostrum supposuisse, qui etiam ignoravit formam sigilli et idcirco finxit vestigia sigilli dejecti ac delapsi (II, Taf. 40, 2).


7. Or. Klosterarchiv Klosterneuburg.     1044 April 8.     St. 2259.

Falsches Siegel an falscher Urkunde (11.–12. Jahrhundert). Vgl. Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III. 1, 398. Siegel schlechte Nachahmung von Heinrich III. (I, Taf. 15, 1), (IV, Taf. 79, 6).


8. Or. Nationalbibliothek Paris.     MS Germ. Lat. 9266. Maximin 32.     1044 Juli 25.     St. 2264.

Die Urkunde ist eine Fälschung von der Hand des Mönches Benzo aus dem Jahre 1116 oder kurze Zeit vorher. Das Siegel eine plumpe Nachbildung. Vgl. S. 111 (II, Taf. 40, 3).


9. Or. Geh. Haus- und Staatsarchiv Gotha QQ I. g. 2.     1044 Aug. 28.     St. 2266.

Wegen der nach 1215 und vor 1227 angefertigten Fälschung vgl. Naudé a. O. 26, 86 und Steindorff a. O. 1, 399. Das Siegel, eine ungeschickte Nachbildung von Heinrich III., 2 (I, Taf. 14, 2). Der König sitzt in ganzer Figur auf dem Throne, Kopf en face, von Gesicht und Diadem ist kaum etwas zu bemerken, das Obergewand läßt sich ein wenig erkennen, die Füße sind überaus dünn. In der Rechten hält der Kaiser ein Lilienzepter, in der Linken einen Stab, beides ist aber sehr undeutlich. Von den Verzierungen des Thrones ist nichts mehr zu sehen (II, Taf. 40, 4).


10. Or. Generallandesarchiv Karlsruhe.     1046 Juli 8.     St. 2299.

Fälschung des 11. Jahrhunderts mit echtem Siegel, die Befestigung jedenfalls nicht kanzleimäßig (IV, Taf. 84, 2, 3).


Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0116.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)