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ebenfalls auf den Bergwerksiegeln Friedrichs III. (II, Taf. 28, 2. 3) vorkommt[1].

In die großen Siegel der Kaiser wurde erst unter Karl IV. eigentlicher Wappenschmuck aufgenommen. Dessen Siegel zeigt zu Seiten des thronenden Kaisers zwei abgewendete, widersehende natürliche Adler, die mit den Schnäbeln je einen Schild (Reich-Böhmen) halten (II, Taf. 3, 4). Hauptbild der Rückseite des Doppelsiegels wird der Reichsadler unter Sigismund, während die Hauswappen im Siegelfelde der Vorderseite angebracht sind (II, Taf. 17, 1. 2). Und auch Albrecht II. führte kleine Hauptsiegel mit Wappenbildern, worauf der Adler als die vornehmste Figur frei im Siegelfelde erscheint, die Wappen von Ungarn, Böhmen und Österreich sind in den Schriftrand verwiesen (II, Taf. 20, 1). In gleicher Weise ist auf den Wappensiegeln Friedrichs III. der einfache oder doppelte Adler entweder von den Wappenschilden des Hausbesitzes kreisförmig umgeben (II, Taf. 22, 1; 24, 5; 26, 5), oder die letzteren sind im Schriftrande (II, Taf. 24, 6; 26, 4), oder in dem Siegelfelde angebracht (II, Taf. 26, 7), und nur ein einziges Mal sind auch die Flügel des kaiserlichen Adlers mit den Wappenschilden von Österreich und Steier belegt (II, Taf. 26, 6).

Auf den Rückseiten der beiden Majestätssiegel Friedrichs III. sind die Adler je von einem Siebenpasse umgeben, in dessen Krümmungen ebensoviele Besitzwappen mit ihren Helmen und Helmzierden angebracht sind (II, Taf. 23, 2; 25, 2), während die Außenwinkel dieses Maßwerkornamentes durch Engelsbüsten und Drachen ausgefüllt werden. Die Stempel dieser beiden Siegel sind miteinander identisch, Avers und Revers des Königssiegels wurden für die Kaiserzeit adaptiert, und deshalb der einköpfige Adler des Reverses in einen zweiköpfigen umgeändert[2].

Das Wappensiegel tritt seit Ferdinand I. an die Stelle des Thronsiegels, das sich in der Reichskanzlei weiterhin nur noch auf den Aversen der Goldbullen, sowie denen der ungarischen Kanzlei und der Hofkanzlei für Angelegenheiten der Niederlande findet.

Eine besondere Rolle spielt weiterhin in der Ausstattung der Siegel der Adler. Dieser erscheint bis zur Auflösung des Reichs entweder in einen Schild gestellt oder frei im Siegelfelde, von der Krone überhöht und auf der Brust ein mit der Laubkrone[3] bedeckter und quadrierter Schild mit Herzschild Österreich.

Die erstere Form fand Anwendung für die großen Siegel der Reichshofkanzlei und der österreichischen Hofkanzlei, die zweite für das mittlere Siegel der Reichshofkanzlei und das große der böhmischen Kanzlei, sowie für die Sekrete aller Kanzleien. Beide Wappenformen blieben bis zur Auflösung des Reiches nebeneinander bestehen[4].

Seit Karl VI. werden dem Doppeladler des Siegels Attribute beigelegt und zwar führt er in der rechten Kralle Schwert und Zepter, in der linken den Reichsapfel. So auch unter Karls Nachfolgern, doch zeigen weder der einfache Adler der römischen Könige,


  1. Sava a. O. 68.
  2. Vgl. S. 52.
  3. Seyler gibt im N. Siebmacher I. 1. II. S. 9 eine geschichtliche Entwickelung der Gestaltung der Kronen. Seit dem Zwischenreiche führten die römischen Könige in ihren Porträtsiegeln die sogenannte Laubkrone als Kopfbedeckung. Sie besteht in der Regel aus einem Kronreifen, der mit drei sichtbaren Blättern, die meist mit Zacken abwechseln, besetzt ist. Nach dem Balduineum hat auch Kaiser Heinrich VII. (1308–13) vor der Kaiserkrönung die Laubkrone geführt, nach der Krönung ist diese Krone mit einem vom ersten zum dritten Blatt gehenden Bügel versehen und mit einer roten Mütze gefüttert. Kaiser Karl IV. führte eine Laubkrone mit sehr hoch gewölbtem Bügel, der oben mit einem Kreuz besetzt ist, gefüllt ist die Krone mit einer zweispitzigen Mütze (II, Taf. 3, 4). Während nun die folgenden Könige Wenzel und Ruprecht sich mit der Laubkrone behalfen, nahm Sigismund schon als König eine Bügelkrone in Gebrauch. Der Bügel ist oben mit Kugeln besetzt und trägt auf der Spitze ein Kreuz. Gefüllt ist die Krone nicht (II, Taf. 13, 3). Auf dem 1417 gefertigten Kaisersiegel trägt Sigismund eine Krone, die der Kaiserkrone seines Vaters ähnlich ist, mit sehr hohem, oben spitz zulaufendem Bügel, mit Kugeln und einem Kreuze besetzt. Innen zeigt sich die kaiserliche Mitra (II, Taf. 17, 1). Albrecht II. und Friedrich III. führen, wenn man die von Blatt zu Blatt führenden Bügel als Ganzes betrachtet, eine ungefüllte Königskrone mit zwei Bügeln, die sich im höchsten Punkte kreuzen und mit einem Kreuze besetzt sind (II, Taf. 19, 7; 25, 1). Die Krone behielt diese Form bis zum Ende des römischen Reichs, nur hat sich in den späteren Darstellungen, etwa seit Anfang des 17. Jahrhunderts, die Mitra zur Mütze verflacht, die aber von jener die zweiteilige Gestalt behielt. Der Gebrauch, die Schilde mit Kronen zu versehen, kam erst unter Maximilian I. auf. Der freistehende (nicht im Schilde stehende) Doppeladler wird seit Karl V. von der Kaiserkrone überhöht. Wird der Doppeladler in einen Schild gesetzt, so fällt in amtlichen Darstellungen die Krone weg. – Seit Franz I. bedeckt den Schild der Königssiegel eine Krone, die von Karl dem Großen herrühren soll und zu den Reichskleinodien gehört, die die Kaiser aus dem luxemburger Hause der Reichsstadt Nürnberg zur Verwahrung anvertraut haben, aber längst nach Wien gewandert sind. Von gediegenem Golde, ist sie achteckig, indem acht goldene, an Scharnieren bewegliche Schildchen innen durch einen dünnen Eisenreifen verbunden werden. Das Innere ist durch eine rotsammetene Kappe ausgefüttert, die jedesmal dem Haupte des zu krönenden Kaisers angepaßt wurde. Die Krone besteht aus drei Teilen, dem eigentlichen Kronreif, zerlegbar in die acht rundbogigen Schildchen, dem lateinischen Kreuz, das das größere Mittelschild überragt, und aus dem goldenen Bogen, der die Krone von vorn nach hinten überspannt. Die Edelsteine, erhaben aufgesetzt und von künstlerischer Filigranarbeit umgeben, sind Saphire, Granaten, Smaragde, Amethyste und Rubine. Die vier kleineren Felder sind mit biblischen Darstellungen in Zellenschmelz (email cloisonné) gefüllt. Der die Krone überspannende Bügel trägt im Innern seiner acht Schildchen aus Perlen gebildet die Inschrift: Vorderseite: CHUONRADVS DEI GRATIA, Rückseite: ROMANORV IMPERATOR AVG. Aus der ganzen Arbeit ist zu schließen, daß das Stück, nicht wie die spätere Tradition will, der Zeit Karls des Großen zuzuschreiben, sondern ein Meisterstück der Goldschmiedekunst von sarazenisch-italienischen Künstlern des 11. oder 12. Jahrhunderts ist, dessen Anfertigung nach der Inschrift in die Regierungszeit Konrads II. (1027–1039) fällt. Eine heraldische Verwendung hat die Krone nur selten gefunden, und zwar erst auf den römischen Königssiegeln von Franz I., Josef II., Leopold II. und Franz II. (IV, Taf. 15, 1. 2; 36, 4; 44, 1; 48, 2), worauf letzterer 1804, nachdem er die „die auf Befehl Kaiser Rudolfs II. für den österreichischen Hausschatz verfertigte“ Krone zur österreichischen Erbkaiserkrone erklärt hatte (vgl. Beilage 2), die Reichskrone „Karls des Großen“ amtlich in den Wappengebrauch einführte.
  4. Vgl. II. 4. Gebrauch mehrerer Siegelstempel.
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0157.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)