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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Entgegen soll von Ihrer Keys. Mayt. vnd den Catholischen / mit gesambter Hand vnd Zuthat ebenmessige Hülffe / Rettung vnd Wiedererlangung des Ihrigen / jedem Augspurgischen Confessions Verwandten / so viel jhm nach außweisung dieses FriedenSchlusses gebüret / gedeyen vnnd wiederfahren.

Inmassen dann auch hiermit außdrücklich bedinget worden / das der Churf. Durchl. zu Brandenburgk / wann Sie sich zu dieser Pacification verstehen / vnnd inn allem bequemen (wie sie dann von diesem Frieden nicht außgeschlossen / noch vnter den Eccipendis ab Amnistia gemeint seyn) die Anwartung vnnd darüber habende Belehnung an den Pommerischen Landen / vnnd sonsten allerdings verbleiben / von Ihrer Käy. Mayt. auch dieselbe darbey geschützt werden solle.

Nicht allein aber wegen der Pommerischen Landen / sondern auch sonst ins gemein / sol man conjunctis viribus sich dahin bemühen / das der Ober: vnd NiederSächßische Kreiß von frembden / vnnd insonderheit dem Schwedischen / vnd andern darin liegenden / vnd diesem Friedenschluß sich nicht gemäß verhaltendem KriegsVolck liberiret, solches vons Reichs Bodem abgeschafft / vnnd da es nicht gutwillig weichen würde / mit zusammen gesetzter Macht darauß gebracht / die Plätze / welche es besetzt / davon befreyet / vnnd jhren vorigen Herren / vnnd denen sie / vermöge dieses FriedenSchlusses / gehören / vnweigerlich wiederumb eingeräumet werden.

Eben desgleichen soll auch im Westphalischen oder Nieder Rheinischen Kreiß / vnd sonderlich an dem WeserStrom geschehen / darmit auch von vnd auß denselben orten dem Reich / in specie auch Ihrer Käy. Mayt. Erbkönigreich vnd Landen / weiter keine Gefahr dahero zugezogen werden möge / sondern dieser Friede einem jeden seine Ruhe bringe.

Wann solches geschehen / oder man dessen beyderseits in würcklicher Arbeit begriffen / sollen dem Fürstlichen Hauß Braunschweig vnnd Lüneburg / so es diesem FriedenSchluß sich accomodiren, vnd seine vires zu desselbigen volnstreckung / mit der Käy. Mayt. vnnd des Heiligen Reichs Armaden zuammen setzen wird / die Vestung Wolffenbüttel / vnd alle andere Oerter / Vestungen vnnd Plätze / so hochgedachtem Hauß zuständig / vnnd vermöge dieses Friedens Schlusses gebühren / restituirt vnnd abgetretten werden.

Ein gleichmessiges sol mit allen andern Plätzen / welche Ihre Käys.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_019.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)