Seite:Prager Frieden 027.jpg

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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

gewertig seyn / jhr einiges Absehen allergehorsambst auff die Röm. Käys. Mayt. als auff das einige OberHaupt / vnnd auff das Heilige Römische Reich / sonderlich aber auch auff die Handhabung dieses FriedenSchlusses / führen / vnd der Röm. Käys. Mayt. vnd H. Röm. Reich / wie solches die ReichsOrdnung vermag / vber diejenige Pflicht / so deroselben jhr Volck allbereit vorhin geleistet / mit sonderbaren Pflichten sich hierauff verwand machen. Doch sollen die Königliche W. zu Hungarn vnd Böheimb vnd die Churfürsten des Reichs / da deren einer oder mehr im Namen der Röm. Käys. Mayt. vnnd deß Heiligen Reichs einen Generalat führete / vnd also auch die Churf. Durchl. zu Sachssen / persönlicher Eydespflicht erlassen / vnd sich an dem begnügt werden / daß sie solchen jhren hohen Kriegs-Befehlch auff Ihre der Röm. Käy. Mayt. vnd dem Heiligen Reich ohne das geleistete thewre Eyd / oder doch auff respectivè Königliche vnd Churfürstliche Ehre vnd Würde / Trew vnd Redligkeit / an Eydes statt nehmen / alle andere KriegsHäupter aber / vnnd ins gemein alles Volck / sol die Pflicht würcklich ablegen.

Die Instructiones, auch Articuls Brieffe wollen Ihre Käys. May. auß deß Heiligen Reichs Abschieden vnd Ordnungen beyleufftig ziehen / acht darauff geben vnd darüber halten lassen / daß zu verschonung deß ohne das sehr exhaurirten Vaterlandes / alle Insolentien verhütet / gute KriegsDisciplin wieder auffgerichtet / vnd die KriegsExpeditiones, zu schleunigster erreichung deß allgemeinen hochdesiderirten FriedenZwecks / zum vorsichtigsten angestellt / auch die Quartir ohne vnterschied der Religion oder Standes / doch der Chur: Fürsten vnd Stände Residentzen vnd Vestungen / wie auch der Außschreibenden ReichsStädte[1] (welche aber dagegen die Einquatirungen auffm Lande / oder sonst / nach proportion ersetzen sollen) damit zu verschonen / gleich außgetheilet werden mögen.

Vnd weil ohnmüglich / zu allgmeinen Reichs: Kreyß: vnd Deputations Versamblungen dißmals zu gelangen / vnd doch eine Anlage gemacht seyn wil / es gehe gleich einsmals (welches GOTT gnädig verleihe) zu gäntzlichem Friede / oder zu Vnterhaltung noch etlichen Kriegs-Volcks / Als versiehet man sich / es werde kein Chur: Fürst vnnd Stand deß Reichs / noch auch die Freye ReichsRitterhschafften oder AnseeStädte bedenckens haben / stracks mit vnnd neben jhrer Acceptation dieses FriedenSchlusses / Ein Hundert vnd Zwantzig Monat / nach dem Einfachen RömerZug[2] / zu bewilligen / vnd solche in Sechs gleichen Zielen / benantlich

  1. hier sind wohl die ausschreibenden Fürsten der Reichskreise als auch die Reichsstädte gemeint, ausschreibende Reichsstädte gab es nicht
  2. siehe Römermonat
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_027.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)