Seite:Prager Frieden 029.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Herren ChurFürsten / einen ReichsTag auffschift außschreiben wollen / auff das / wann man je weiter kriegen müste / alles was ferner bey der Militia zu consideriren, auff selbigen ReichsTag mit gesambter Stände ordentlichem Zuthun erörtert werde.

Inmittelst sol nochmahls weder das gantze Reich Teutzscher Nation, noch einiger Stand desselben / einiges Weges zu den Nachträgen oder sonst zu einiger Zahlung / welche nicht ins gemein verwilliget wird / obligirt seyn / sondern es mag denen / die sich diesem Frieden Schluß entweder gar nicht / oder doch nicht gnugsam bequemen / vnnd an des Vaterlands desto länger wehrender kostbarer Armatur schuldig seynd / da sich deren vber verhoffen einige finden solten / desto stärcker zugesprochen / vnnd die Ersetzung auß deme / so denselben zustehet / vermöge der ReichsOrdnung / gesucht werden.

Kömpt man dann einmahl wieder zur längst gewünschten Beruhigung des lieben Vaterlandes Teutscher Nation, (dahin man dann jederzeit eusserst vnd trewlich sich zu bemühen) vnd also bald nur wegen der sich Wiedersetzenden darzu zugelangen / So sollen alle vnd jede Einquartirungen / Sammel: vnnd Musterplätze / KriegsStewren / vnd andere den ReichsSatzungen zuwieder lauffende Beschwerungen / mit denen das Reich eine zeit dero belegt vnnd beladen gewesen / ins künfftig allerdings vnnd durchauß fallen / vnnd sich derselben nimmer mehr angemast werden.

Deßgleichen soll auch als dann keine einige KriegsVerfassung im Heiligen Römischen Reich / weder vom Haupt noch Gliedern / zu wieder der Käyserlichen Wahl Capitulation, den Reichs Abschieden vnnd Kreyßverfassungen / vorgenommen werden.

Es soll auch wegen keiner Sach / es sey dieselbige in diesem Tractat außgestellt / verglichen oder nicht / insonderheit auch wegen der Pfältzischen Sach nicht / der Käyserlichen Concession, Belehnung vnd Verordnung zu wieder / einige Außtändische KriegsMacht auff des Reichs Bodem zu kommen / gestattet oder da sie wieder verhoffen je drauff kehme / doch mit gesambten Zuthun darvon wieder weggebracht werden.

Ferner sollen in vnd mit auffrichtung dieses FriedensSchlusses vnnd dessen publication, alle vnd jede Uniones, Ligæ, Fœdera vnd dergleichen Schlüsse / auch darauff gerichtete Ayd vnd Pflichte / gäntzlich auffgehoben seyn / vnnd sich einig vnnd allein an die Reichs: vnd Kreyß

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_029.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)