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Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden

Beyde / die Catholische vnnd Augspurgische Confessions-Verwandte Chur: Fürsten vnd Stände / sollen mit einander zu handhabung Fried vnd Rechtens / getrewlich concurriren, vnnd Ihrer Käys. Mayt. als dem OberHaupt / hierzu allen schuldigen Respect, Gehorsam vnnd Beystand erweisen.

Vnd weil das Heilige Römische Reich ohne den so weißlich auffgerichteten LandFrieden nicht bestehen kan[1] / Als sol auch derselbige vom Haupt vnnd Gliedern jerderzeit trewlich observiret vnnd vor Augen gehabt / vnnd darüber / zumahl bey diesen grawsamen / eine zeithero häuffig eingerissenen Vnordnungen / vnd fast ohne schew verübten Gewaltthaten / mit grossem Ernst vnd Eyfer gehalten / vnd ein jeder Contravenient nach aller Schärffe / ohn Ansehen einiger Person / gestrafft werden / damit eines Exempel ein Schrecken vieler seyn möge.

Vnd da einer oder anderer Stand sich den ReichsGesetzen vnnd ExecutionsOrdnungen / vnd diesem FriedensSchluß zu wieder / in Verfassung stellete / Werbung vnd KriegsVolck annehme / vnd darvon auff Erinnerung der Käys. Mayt. welche von den Außschreibenden Ständen der angrentzenden Kreysse sampt oder sonders dessen ohnverzüglich avisiret werden solle / nicht gütlich abstehen wolte / Sol wieder denselben / nach inhalt der ReichsFundamentalGesetze / vnnd anderer heylsamen Constitutionen, auch dieser Pacification, mit Käyserlichem Ernst verfahren / vnd darinnen allerseits deß Heiligen Reichs Gesetzen vnd Ordnung nachgegangen / vnd dieselbe in acht genommen werden.

Was in diesem FriedenSchluß vnnd dessen neben Recessen keine sonderbare Erklärung vnd Decision hat / darinn sol es allerdings bey deß Heiligen Reichs FundamentalGesetzen / auch hoch vnnd thewer verpönten Religion: vnnd ProphanFrieden / sowol andern heilsamen Reichs-Constitutionibus vnd Ordnungen / vnd wann auch in denselben keine sonderbare Disposition befindlich[2] / bey Verordnung gemeiner Käyserlicher Rechte gelassen werden.

Was aber diesem wolbedächtigen FriedenSchluß zu wieder vnnd entgegen / oder hinderlich vnd schädlich seyn möchte / es habe auch Namen wie es immer wolle / das sol zu keiner zeit von niemand / wer der auch were / angezogen oder vorgewendet werden / sondern alles vnnd jeder / so fern vnd weit es diesem FriedenSchluß vnd dessen in sich haltenden Puncten / Articuln vnd Meinungen nachtheilig / abbrüchig vnd hinderlich seyn

  1. Vorlage kau
  2. Vorlage befiudlich
Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand II., Johann Georg I. von Sachsen: Prager Frieden. Dresden (Erstdruck), Frankfurt an der Oder (Nachdruck): Michael Koch (Nachdruck), 1635, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Prager_Frieden_031.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)