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Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244

Der Rat befindet[1] über jede Frage, die in den Tätigkeitsbereich des Bundes fällt oder die den Weltfrieden berührt.

Jedes im Rate nicht vertretene Bundesmitglied wird eingeladen, zur Teilnahme an der Tagung einen Vertreter abzuordnen, wenn eine seine Interessen besonders berührende Frage auf der Tagesordnung des Rates steht.

Jedes im Rate vertretene Bundesmitglied verfügt[2] nur über eine Stimme und hat nur einen Vertreter.

Artikel 5.

Beschlüsse der Bundesversammlung oder des Rates erfordern Einstimmigkeit der in der Tagung vertretenen Bundesmitglieder, es sei denn, daß in den Vorschriften dieser Satzung oder den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages ausdrücklich ein anderes vorgesehen ist.

Alle Verfahrensfragen, die sich im Laufe der Tagung der Bundesversammlung oder des Rates ergeben, einschließlich der Ernennung von Ausschüssen zur Untersuchung besonderer Angelegenheiten, werden durch die Bundesversammlung oder den Rat geregelt und durch die Mehrheit der anwesenden Bundesmitglieder entschieden.

Die erste Tagung der Bundesversammlung und die erste Tagung des Rates erfolgen auf Einberufung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Artikel 6.

Das ständige Sekretariat befindet sich am Bundessitz. Es besteht aus einem Generalsekretär sowie den erforderlichen Sekretären und dem erforderlichen Personal.

Der erste Generalsekretär ist in der Anlage benannt. Für die Folge wird der Generalsekretär mit Zustimmung der Mehrheit der Bundesversammlung durch den Rat ernannt.

Die Sekretäre und das Personal des Sekretariats werden mit Zustimmung des Rates durch den Generalsekretär ernannt.

Der Generalsekretär des Bundes ist ohne weiters auch Generalsekretär der Bundesversammlung und des Rates.

Die Kosten des Sekretariats werden von den Bundesmitgliedern nach dem Verhältnis getragen, das für die Umlegung der Kosten des internationalen Bureaus des Weltpostvereins maßgebend ist.

  1. Der englische Text fügt hinzu: „in seinen Sitzungen“.
  2. Der englische Text setzt hinzu: „in den Sitzungen des Rates“.

Empfohlene Zitierweise:
: Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye. In: Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 1920, S. 995–1244. Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1920, Seite 1007. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Staatsgesetzblatt_(Austria)_1920_1007.jpg&oldid=- (Version vom 23.2.2023)