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machten deshalb die Kammerthüre auf. Dabei sahen sie einen hellen Schein in der Kammer, der jedoch allsofort verschwunden. Der Inspector aber zeigte sich sehr unwillig, daß man ihn gestöret, und den Tag darauf meldete er, es sei ihm in der Nacht geoffenbaret, daß er bald sterben werde; hat dabei auch den Tag und die Stunde benannt, wann solches geschehen werde, imgleichen mehrere andere Dinge; welches Alles sich auch also zugetragen.

Der Alt Märkischen historischen Sachen II. Sammlung von Jul. Conr. Rüdemann. S. 214. 215.


56. Die Hand auf dem Grabe.

In der Kirche des Dorfes Groß-Redensleben, eine Stunde von Seehausen, befindet sich gleich beim Eingange, links vor der Thüre an einem steinernen Pfeiler, eine hölzerne, schwarz angestrichene Tafel, welche folgende Inschrift hat:

     2 Buch Moses XX
Sieh, sieh du böses Kind,
Was man hier merklich findt,
Eine Hand, die nicht verwes’t,
Weil der, deß sie geweßt,
War ein ungerathenes Kind,
Die man auch jetzt noch findt.
Den Vater schlug der Sohn,
Darum hat er dieß zum Lohn,
Daß hier hängt seine Hand,
Hüt dich für solche Schand.

Auf dem Rande der Tafel, rund um jene Inschrift herum, stehen die Worte:

Du sollt deinen Vater und deine Mutter ehren,
auf daß du lange lebest im Lande, das dir der
Herr dein Gott giebt.

Empfohlene Zitierweise:
Jodocus Donatus Hubertus Temme: Die Volkssagen der Altmark. Nicolai, Berlin 1839, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Temme_Die_Volkssagen_der_Altmark_048.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)