Seite:Vom Heerschilde 034.jpg

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dem Grafen geschenkt war und damit den Heerschild verloren hatte.[1]

Sehen wir auf die Ergebnisse unserer Erörterung, so werden uns die aufgezählten Auskunftsmittel eben so viel Beweise sein müssen, dass die Lehre von der Niederung des Heerschildes nicht blos von der Theorie aufgestellt war, dass sie bei den thatsächlichen Vorgängen vollste Beachtung fand. Es ergibt sich zugleich, dass für die Niederung nicht schon das blos dingliche Abhängigkeitsverhältniss entscheidend war, dass der Genosse von seinem Genossen oder Untergenossen Gut gegen bestimmte Leistungen zum Genusse haben konnte, ohne schon dadurch seinen Schild zu niedern. Als massgebend für dieses finden wir vielmehr überall das eigenthümliche persönliche Abhängigkeitsverhältniss, wie es durch die Leistung der Mannschaft begründet wird. Während nun die französischen, auch in den lothringischen Reichstheilen vielfach massgebenden Anschauungen wenigstens ausnahmsweise eine Trennung von Lehnsbesitz und Mannschaft zulassen, kennt die deutsche Auffassung keinen lehnrechtlich geschützten Besitz eines Lehngutes ohne Mannschaft des Beliehenen; steht der Schild lehnweisem Erwerbe entgegen, so muss entweder, wie beim Zinslehen, das Gebiet des Lehnrechts ganz verlassen, oder es muss die unrechte, lehnrechtlich nicht geschützte Gewere des Besitzers durch die Belehnung eines Andern gedeckt werden; und war beides thatsächlich der Fall, so erklärt sich doch das strenge Recht gegen das eine, wie das andere, sucht es überall das dingliche und das persönliche Verhältniss aufs engste zusammenzuhalten.

II.

Vergleichen wir mit Berücksichtigung des Satzes, dass Lehnsempfang von einem Genossen oder Untergenossen den Schild niedert, die von den Rechtsbüchern aufgestellte Folge der Heerschilde mit den thatsächlich bestehenden Lehnsverbindungen,

so begegnen wir schon beim ersten Heerschilde Schwierigkeiten.

  1. Gislebert. Han. ed. Duchasteler 17.19.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_034.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)