Seite:Vom Heerschilde 045.jpg

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Abte zum Vorwurfe machen möchten, dass er mit der Vogtei des Kaisers Bruder, den Pfalzgrafen Konrad belieh, daran erinnert, quas minas, quas clades, quae exterminia imperator toti ecclesiae intentaverit.[1] Des Kaisers zweitgeborner Sohn, Friedrich von Schwaben, hat 1168, kaum zweijährig, Lehen von Ellwangen,[2] 1172 von Wirzburg;[3] 1170 wird er vom Bischofe von Chur mit der Stiftsvogtei belehnt und zwar auf Reichskosten, da der Kaiser dagegen auf seine und seines Sohns Lebzeiten den Bischof ab omni servitio curie nostre et imperii nostri befreit;[4] 1174 erwirbt der Kaiser die Bamberger Lehen der Grafen von Sulzbach und lässt damit seine jüngern Söhne Friedrich und Otto belehnen.[5]

Werden hier nur die jüngern Söhne belehnt, so werden wir daraus nicht schliessen dürfen, dass man überhaupt für den ältesten als Thronfolger das der Stellung des Königs nicht angemessene Verhältniss wieder ausschliessen wollte. Allerdings bestimmt auch K. Heinrich VI, als er 1185 vom Bischof von Basel die Hälfte von Breisach und Eckartsberg zu Lehen erhielt, dass das Lehen beim Vorhandensein mehrerer Söhne zunächst auf einen jüngeren, welcher nicht König sein würde, übergehen solle.[6] Aber Heinrich selbst, obwohl es ja an Brüdern nicht fehlte, hatte auch als Kaiser ererbte Lehen; von einem Prümer Lehen sagt er 1195, dass er es von seinem Grossvater, Herzog Friedrich, her ererbt habe;[7] 1237 bekundet K. Friedrich, dass Seligenstadt nicht zum Reiche gehöre, sondern dass er dasselbe, wie vor ihm schon sein Vater und Grossvater, von der Mainzer Kirche durch Erbrecht lehnweise besitze;[8] ebenso hatte Heinrich die Strassburger[9] und wohl auch die Speierer Lehen[10] vom Vater.

Es ist nicht zu verkennen, dass das Durchdringen der Anschauung, der König könne Kirchenlehen haben, einen sehr tiefgreifenden

Einfluss auf die Stärkung der einheitlichen Königsgewalt

  1. Cod. dipl. Lauresham. 1, 258.
  2. Wirtemberg. UB. 2, 156.
  3. Mon. Boica 29a, 409.
  4. Mohr Cod. dipl. 1, 198.
  5. Mon. Boica 29a, 417. 419.
  6. Trouillat Mon. 1, 400.
  7. Remling UB. 1,127.
  8. Mon. Boica 30a, 262.
  9. Ann. Argentin. Böhmer Fontes 3, 94
  10. Würdtwein N. Subs. 12, 127.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_045.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)