Seite:Vom Heerschilde 103.jpg

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nur Reichsbischöfe und Reichsäbte den Heerschild; nur sie volle aktive und passive Lehnsfähigkeit. Ihre aktive Lehnsfähigkeit hängt unzweifelhaft zusammen mit der Verpflichtung zur Heerfahrt, welcher sie mit ihren Vasallen und Ministerialen genügten. In dieser Richtung stellt sich aber früher kein scharfer Gegensatz gegen andere Prälaten heraus; auch diese finden wir im eilften Jahrhunderte und vielfach auch noch später von Vasallen und ritterlichen Ministerialen umgeben. Die passive Lehnsfähigkeit der Pfaffenfürsten ergab sich, wie wir früher nachwiesen, wenigstens im Reiche daraus, dass man die Investitur mit den Temporalien als eine Belehnung auffasste. Auch hier war das begründende Verhältniss bei nichtfürstlichen Prälaten vorhanden, auch sie wurden von einem geistlichen oder weltlichen Herrn mit den Temporalien investirt; und hätte sich die Auffassung der Investitur als Belehnung früher ausgebildet, so würden wir sehr wahrscheinlich auch Geistliche in verschiedenen Heerschilden finden. Aber seit dem Verbot der Laieninvestitur und der gregorianischen Reformen überhaupt wurde nicht allein der Auffassung der Investitur eine von lehnrechtlichen Gesichtspunkten sich entfernende Richtung gegeben, sondern es wird nun auch offenbar, wie wir hier nicht näher ausführen wollen, mehr und mehr die Anschauung massgebend, dass der Prälat kein kriegerisches Gefolge haben solle; wir finden im zwölften Jahrhunderte neben den Nachwirkungen der frühern Zustände überaus zahlreiche Bestimmungen; welche diese zu mindern oder zu beseitigen, bei neugegründeten Kirchen ein Aufkommen des Verhältnisses von vornherein abzuschneiden suchten. Um so schärfer musste sich denn auch die Ausnahmestellung der Reichsbischöfe und Reichsäbte ausprägen, welche nach Zugeständniss der Kirche von einem Laien investirt wurden, welche nach wie vor zur Heerfahrt verpflichtet waren; und die Anschauung einer ausschliesslichen Lehnsfähigkeit derselben konnte um so weniger Anstand finden, da diese auch den kirchlichen Rangverhältnissen in so weit entsprach, als wenigstens in Deutschland die Bischöfe regelmässig nur vom Könige investirt wurden, nicht, wie insbesondere in Frankreich und Arelat der Fall war, vielfach auch von andern

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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_103.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)