Seite:Vom Heerschilde 125.jpg

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Magnaten, der Herzog von Limburg, hinzuweisen; wir finden ihn 1191 als Vasallen des Herzogs von Brabant, 1218 des Rheinpfalzgrafen, 1222 des Grafen von Flandern.[1]

So streng nun auch früher die Fürsten darauf hielten, ihren Schild nicht zu niedern, so lässt sich doch eine Nichtbeachtung des Grundsatzes seit dem vierzehnten Jahrhunderte nicht läugnen und zwar in Folge der Erhebungen in den Fürstenstand, indem Magnaten, welche zu Fürsten erhoben wurden, diese Ehre nicht durch Auflassung ihrer oft bedeutenden Lehen von Laienfürsten erkaufen mochten.

Früher hatte man das allerdings beachtet. Der Graf von Hennegau war 1188 zum Markgrafen von Namur und Reichsfürsten erhoben und hatte damals unzweifelhaft keine Lehen von Laienfürsten; aber 1191 folgte er auch in Flandern, womit Alost verbunden war; bei einer 1192 vom Kaiser vermittelten Sühne wurde nun anerkannt: quod dux Lovaniensis in terra de Alost quaedam feoda habebat, unde compositum fuit, quod filius quilibet comitis Hanoniensis ea a duce Lovaniensi in feudo teneret;[2] also eine der uns bekannten Umgehungsformen. Aus einer andern Stelle sahen wir, dass damals der zweitälteste Sohn als Lehnsträger gestellt wurde, und schlossen daraus, dass man auch für den voraussichtlichen Erben des Fürstenthums eine solche Verbindung nicht statthaft hielt. Scheinen in deutschen Fürstenhäusern im allgemeinen auch die Fürstensöhne keine mit dem fürstlichen Heerschilde unvereinbare Lehen genommen zu haben, da mir Beispiele nicht bekannt sind und das wenigstens für den zur Nachfolge Berufenen schon wegen der Anschauung eines Nachwirkens der Niederung auch nach Aufgebung der bezüglichen Mannschaft unstatthaft scheinen muss, so scheint das in Lothringen vielleicht anschliessend an französische Lehnsgebräuche weniger beachtet zu sein;[3] dann aber musste wenigstens die Mannschaft vor der Belehnung mit dem Fürstenthume gelöst werden. So war der Herzog von Brabant Mann des Grafen von

  1. Ernst H. de Limbourg 6, 163. Lacomblet UB. 2, n. 76. Reiffenberg Monum. 1, 136.
  2. Giselbert. Hanon. ed. Duchasteler 237.
  3. Vgl. oben S. 23.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 121. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_125.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)