Seite:Vom Heerschilde 137.jpg

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wurde dem Bruder das Homagium geleistet, es zeigt sich kein Unterschied von einer andern Lehnsverbindung. Beim Paragium dagegen sind der Jüngere und seine Erben dem Aelteren und dessen Erben nur zur Fidelitas, nicht zum Homagium verpflichtet; erst nach einer Anzahl von Generationen, welche wohl allgemein dahin bestimmt wird, dass die Nähe der Verwandtschaft kein Ehehinderniss mehr bietet, oder nach dem Brauche der Normandie nach dem sechsten, nach dem Brauche von Tours und Anjou nach dem vierten Grade, tritt die Verpflichtung zur Mannschaft hinzu, oder auch dann, wenn das Paragium in fremde Hände kommt oder der Paragirte ohne Willen des Aeltesten dem obern Herrn unmittelbar Mannschaft leistet; es heisst weiter mehrfach ausdrücklich, dass das Paragium mit gleicher Ehre und mit gleichem Rechte gehalten werde, wie diese dem Aeltesten zustehen. Alle diese Bestimmungen zielen offenbar dahin, auch den jüngern Söhnen den Schild des Vaters trotz der Belehnung zu erhalten; wir finden auch hier wieder einen Beleg für Lehen ohne Mannschaft und Scheidung von Fidelitas und Homagium.[1]

Es scheint nun aber, dass in den Gegenden, welche für unsere nächsten Zwecke in Frage kommen, in Lothringen und Burgund, das Verhältniss in der Regel als Fratriagium gefasst wurde und demnach eine Niederung des Heerschildes der jüngeren Brüder zur Folge hatte. Denn Zeugnisse, welche auf das Paragium schliessen liessen, sind mir nicht bekannt geworden; dagegen wird die Mannschaft des jüngern Bruders häufig ausdrücklich erwähnt. So heisst es 1179 bei der Abfindung des jüngern Bruders des Herzogs von Lothringen: Fredericus autem fecit fratri suo hominium ligium contra omnes homines praeter imperatorem;[2] der Bruder des Herzogs von Brabant erhält 1236 sein Erbtheil von diesem in homagium;[3] 1255 bei Abfindung Peters von Savoien wird erwähnt: pro hiis autem et aliis que de bonis comitatus Sabaudie tenet et possidet vel quasi dictus domnus P. ipse et successores eius in predictis

  1. Vgl. oben S. 16. 57.
  2. Calmet H. de Lorraine 2, 382.
  3. Butkens Troph. 1, 212.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)