Seite:Vom Heerschilde 225.jpg

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besondere Stufe bildet, Bedenken darin finden, für weitergeliehenes Kirchengut der edlen Vasallen Mann zu werden. Aber selbst für Grafen der zweiten Stufe dürfte kaum über die zweite Hälfte des zehnten Jahrhunderts zurückzugehen sein; im Beginne des folgenden finden wir dann schon sächsische, wenig später auch lothringische Fürsten als Mannen der Reichskirchen; bis zum Ende des eilften Jahrhunderts folgten dann auch die süddeutschen Herzoge.[1] Damit war nun an und für sich eine weitere Abstufung des Heerschildes nicht gegeben; das von den Bischöfen dem Laienfürsten geliehene Kirchengut, wie das ihm vom Könige geliehene Reichsgut wurden ganz in derselben Folge weiter geliehen; König und Bischof standen an der Spitze der weiterhin gleichgegliederten Ketten. Da aber der Bischof Unterthan des Königs und ihm, wenn nicht zur Mannschaft, doch zum Treueid verpflichtet war,[2] so verband sich damit doch wohl von vornherein der Gedanke einer Niederung der bisher von den Laienfürsten eingenommenen Stellung; seit man dann nach der Mitte des zwölften Jahrhunderts die Investitur des Bischofs als eine zur Mannschaft verpflichtende Belehnung,[3] das Kirchengut zugleich als Reichslehngut betrachtete,[4] musste dem Bischofe auch eine bestimmte Stellung in der Folge der Heerschilde zwischen dem Könige und den Laienfürsten zukommen.

Etwa um dieselbe Zeit trat nun auch der unfreie Stand der ritterbürtigen Dienstmannen in den Kreis der Lehnsfahigen ein.[5] Bildeten die nach dem süddeutschen Systeme auf der untersten Stufe freier Vasallen stehenden Mittelfreien eine nach unten durch den Begriff der Ritterbürtigkeit scharf abgegränzte, dagegen nach oben hin mit den Hochfreien doch immer so eng verbundene Personenklasse, dass der gewöhnliche Sprachgebrauch beide als einen Stand auffasste,[6] so mochten auch angesehene Ministerialen kein Bedenken tragen, sich von Mittelfreien belehnen zu lassen; zu den früheren fünf Schilden kam somit hier ein sechster der

Dienstmannen. Anders in Sachsen, wo die auf der untersten

  1. Vgl. oben S.87 ff.
  2. S. 54.
  3. S. 59.
  4. S. 52. 60. 68.
  5. S. 178.
  6. S. 141 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_225.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)