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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846

Staats-Vertrag
zur Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in den Orten Widdern und Edelfingen.

Die zum Abschlusse eines Vertrags wegen der Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in den Orten Widdern und Edelfingen ernannten beiderseitigen Bevollmächtigten sind über folgende Bestimmungen übereingekommen.


Art. 1.

Die bisherigen Condominatorte Widdern und Edelfingen gehen mit dem Vollzug des gegenwärtigen Vertrags unter die ausschließliche Hoheit Seiner Majestät des Königs von Württemberg über.

Zu diesem Ende werden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden die badischen Antheile an Widdern, mit Schusterhof, Seehaus und Ziegelhütte und an Edelfingen an Seine Majestät den König von Württemberg abgetreten.

Dagegen werden von Seiner Majestät dem König an Seine Königliche Hoheit den Großherzog abgetreten die Orte:

Korb,
Dippach,
Hagenbach und
Unterkessach
und das Schloßgut Hersberg.


Art. 2.

Zur Ausgleichung der Werthsverschiedenheit dieser Abtretungen werden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden ferner an Seine Majestät den König von Württemberg überlassen:

der Auhof, Gemeindebezirks Illwangen,
der Reinwald bei Schluchtern, und
die Großherzoglich badischen Antheile an den Orten Waggershausen und Sießen,
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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846, Stuttgart 1846, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1846_128.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)